IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht

Anfrage an: Landratsamt Freising

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
IKEA Restaurant
Heisenbergstraße 14
85386 Eching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.

Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).

Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Berichte sind hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/9601-…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Freising Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht [#205101]
Datum
6. Dezember 2020 09:00
An
Landratsamt Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: IKEA Restaurant Heisenbergstraße 14 85386 Eching 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 205101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205101/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom …
An Landratsamt Freising Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht [#205101]
Datum
19. März 2021 16:01
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom 06.12.2020 (#205101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 205101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205101/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom …
An Landratsamt Freising Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht [#205101]
Datum
26. Juni 2021 18:03
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom 06.12.2020 (#205101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 205101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205101/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom…
An Landratsamt Freising Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht [#205101]
Datum
28. September 2021 19:00
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom 06.12.2020 (#205101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 263 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 205101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205101/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom…
An Landratsamt Freising Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht [#205101]
Datum
10. März 2022 17:52
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IKEA Restaurant, Eching - Kontrollbericht“ vom 06.12.2020 (#205101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 426 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Landratsamt Freising
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott; bezüglich Ihres Antrages auf Information betreffend des Betriebes IK…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
7. April 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
497,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott; bezüglich Ihres Antrages auf Information betreffend des Betriebes IKEA Restaurant in Heisenbergstraße 14, 85386 Eching können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das Landratsamt Freising beabsichtigt den Antrag bezüglich der lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen vom 22. März 2017, vom 16. November 2017, vom 30. Mai 2018 sowie vom 27. März 2019 gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 VIG abzulehnen, da die begehrten Informationen durch Sie in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Die begehrten Informationen sowie weitere Daten sind im Rahmen der Anfrage #205108 (https://fragdenstaat.de/dokumente/9601-20210328-auskunft-freising/) auf der Internetpräsenz ‚Frag den Staat‘ abrufbar. Sie werden hiermit bereits vor Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes ausdrücklich auf diese Quelle hingewiesen. Anhaltspunkte auf eine Unzumutbarkeit der Informationsbeschaffung sind insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gegenständliche Antragsstellung ebenfalls über diese Internetpräsenz erfolgte nicht erkennbar. Vor Erlass des Verwaltungsaktes wird Ihnen hiermit die Möglichkeit gegeben sich zum Verfahren sowie zur geplanten Maßnahme zu äußern bzw. den Antrag (tw.) zurückzunehmen/anzupassen. Sollte bis zum 29. April 2022 keine Äußerung eingehen, wird das Landratsamt Freising nach Aktenlage entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Freising
Antrag auf Informationsfreiheit Das Landratsamt Freising erlässt folgenden BESCHEID 1. Der Antrag auf Information…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationsfreiheit
Datum
27. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
705,5 KB
Das Landratsamt Freising erlässt folgenden BESCHEID 1. Der Antrag auf Informationsgewährung von Herrn Semsrott, Arne c/o OpenKnowledge, betreffend des Betriebes 'IKEA Restaurant' in 85386 Eching, Heisenbergstraße 14, bezüglich der innerhalb der letzten fünf Jahren durchgeführten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie der Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte sofern im Rahmen der Kontrollen Beanstandungen festgestellt wurden, wird für die in der Anlage | zu diesem Bescheid aufgeführten Kontrollen abgelehnt. Die Anlage | wird insoweit zum Bestandteil dieses Bescheides erklärt. Im Übrigen wird dem Antrag stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt, soweit dem Antrag stattgegeben wird, durch postalische Übersendung der beantragten Daten der lebensmittelrechtlichen Kontrollen sowie, sofern Beanstandungen festgestellt wurden, einer Aufstellung der festgestellten Beanstandungen frühestens 10 Werktage nach Zustellung dieses Schreibens an den betroffenen Dritten. 3. Für diesen Bescheid werden Kosten nicht erhoben. Gründe: l. Herr Semsrott, Arne c/o OpenKnowiedge, beantragte am 6. Dezember 2020 per Email die Herausgabe von Informationen betreffend des Betriebes 'IKEA Restaurant' in 85386 Eching, Heisenbergstraße 14. Im Einzelnen formulierte der Antragsteller seinen Antrag, u.a. wie folgt: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts -— unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend'). Dem Betrieb wurde im Rahmen des Verfahrens rechtliches Gehör gewährt. Der Antragsteller wurde mit Schreiben vom 7. April 2022 bezüglich der beabsichtigten teilweisen Ablehnung seines Antrages angehört. Das Landratsamt Freising ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 4 VIG i.V.m. § 2 Abs. 2, als nach Landesrecht zuständige Behörde im Bereich des Lebensmittelrechtes (Art. 3 Abs. 2 Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (GDVG) i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 GDVG - ab 1. Juni 2022: Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen) sachlich und gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich für den Erlass dieses Bescheides zuständig. Rechtsgrundlage für diesen Bescheid ist § 4 VIG. Demnach erteilt die zuständige Behörde auf Antrag die mittels des Antrages begehrte Information sofern dieser die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 VIG erfüllt und keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe bestehen. Der vorliegende Antrag ist hinreichend bestimmt. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe sind auch unter der Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebes, welcher im Rahmen des Verfahrens gem. § 5 VIG gehört wurde, nur für die in der Anlage | aufgeführten Kontrollen ersichtlich. Die Ablehnung der Informationsgewährung bezüglich der in der Anlage ! aufgeführten Kontrollen stützt sich auf § 4 Abs. 5 VIG. Demnach kann die zuständige Behörde den Antrag ablehnen, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Dies ist vorliegend der Fall. Die beantragten Informationen sind auf der Internetpräsenz des durch den Antragsteller genutzten Intermediäres (sog. 'Frag den Staat Portal') abrufbar. Anhaltspunkte, welche die Informationsbeschaffung aus dieser Quelle als nicht zumutbar erscheinen lassen würden sind nicht ersichtlich. Insbesondere hat der Antragsteller die entsprechende Internetpräsenz selbst zur automatischen Generierung seines Antrages verwandt. Der Antragsteller wurde mit Schreiben vom 7. April 2022 auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung hingewiesen und mit selbigen Schreiben zur beabsichtigten Ablehnung des Antrages bezüglich der in der Anlage | zu diesem Bescheid genannten Kontrollen angehört. Die Ablehnung entspricht pflichtgemäßem Ermessen. In Anbetracht des geringen Aufwandes des Antragstellers um sich die begehrten Informationen selbst zu beschaffen muss dessen Interesse an der Informationsgewährung durch das Landratsamt Freising vor dem Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten öffentlichen Verwaltung zurücktreten. Gemäß § 6 Abs. 1 VIG wird von der durch den Antragsteller beantragten Übermittlung der Information in elektronischer Form (E-Mail) abgesehen. Dies beruht auf wichtigen Gründen, welche 3. sich insbesondere aus den Belangen des Datenschutzes ergeben. Bei der Übersendung mittels einfacher unverschlüsselter E-Mail kann eine ausreichende Datensicherheit insbesondere auch während der Übermittlung nicht sichergestellt werden. Diese Bedenken gelten unabhängig davon, dass explizit persönliche Daten ggf. nicht übermittelt werden, da insoweit auch die sonstigen übermittelten Informationen schutzwürdig sind und dem Antragssteller, jedoch nicht der Allgemeinheit, und nur auf Grund expliziten Antrages zugänglich zu machen sind. Die Entscheidung zur postalischen Übermittlung entspricht pflichtgemäßem Ermessen. Vor dem Hintergrund des überragenden Interesses der Allgemeinheit an einem effektiven Datenschutz insbesondere durch Behörden muss das Interesse des Antragstellers an einer Übermittlung in elektronischer Form zurückstehen. In diesem Zusammenhang ist eine erhebliche Beschwer für den Antragsteller durch das Abweichen von dem begehrten Übermittlungsweg nicht ersichtlich. Die Kostenentscheidung beruht auf § 7 VIG, da vorliegend der Verwaltungsaufwand die maßgeblichen Grenzbeträge nicht überschreitet. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80335 München, Bayerstraße 30 Postfachanschrift:: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassenen und entfaltet keine rechtliche Wirkung. Seit dem 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Auf die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfes durch von der Entscheidung betroffene Dritte, insbesondere auf § 80a VwGO wird hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Freising
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Sehr geehrter Herr Sem…
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Datum
15. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
507,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott; bezüglich Ihres Antrages auf Information betreffend des Betriebes IKEA Restaurant in Heisenbergstraße 14, 85386 Eching können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Über den 0.g. Antrag wurde mit Bescheid des Landratsamtes Freising vom 27. Mai 2022 entschieden. Der Bescheid wurde mittels der Deutschen Post AG mit Zustellungsauftrag an die 0.g. Anschrift versandt. Die dem Schriftstück beigefügte Zustellurkunde kam bisher nicht in Rücklauf. Wir bitten daher um entsprechende schriftliche Bestätigung des Empfangs des Bescheides des Landratsamtes Freising vom 27. Mai 2022 (Az.: 32-5142-9-841/20) beziehungsweise, sofern der keine Zustellung erfolgt sein, entweder um Einleitung von Maßnahmen, welche eine ordnungsgemäße Zustellung durch die Deutsche Post AG an der o.g. Adresse sicherstellen und anschließende Rückmeldung an das Landratsamt Freising damit ein erneuter Zustellversuch unternommen werden kann oder alternativ um die Nennung einer entsprechenden zustellfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) [#205101] Sehr gee…
An Landratsamt Freising Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) [#205101]
Datum
26. September 2022 15:36
An
Landratsamt Freising
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre postalische Nachricht zum Kontrollbericht betreffend des IKEA Restaurants. Leider habe ich den Bescheid des Landratsamts vom 27. Mai nicht erhalten. Könnten Sie ihn mir erneut zukommen lassen? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 205101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205101/

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Landratsamt Freising
Ihr Antrag auf Information Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass …
Von
Landratsamt Freising
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Information
Datum
17. November 2022
Status
Warte auf Antwort
86,3 KB
51,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass in den vergangenen fünf Jahren in dem gegenständlichen Betrieb neben den bereits in dem Bescheid des Landratsamtes Freising vom 27. Mai 2022 genannten Daten, an folgenden Daten lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen erfolgt sind: 14. September 2017, 19. September 2017, 7. Februar 2018, 5. März 2018 sowie am 23. Januar 2020 Sofern im Rahmen einer Kontrolle keine Beanstandungen festgestellt wurden, wird kein Ergebnisprotokoll übersandt. Mit freundlichen Grüßen