Illegale Datenabfrage

Dokumente/E-Mails, die die Hintergründe der illegalen Datenabfrage in der LUCA-App zeigen.

U.a.
- Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und dem Gesundheitsamt
- Gesundheitsamt interne Dokumentation/Kommunikation zu diesem Thema

Einer Schwärzung personenbezogener Daten stimmt ich zu.

Mehr zu dem Fall hier: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/luca-app-ermittler-griffen-unrechtmaessig-auf-daten-zu-a-d4148cf4-c63f-4ad2-b39d-5f20adc00591

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente/E-Ma…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Illegale Datenabfrage [#237090]
Datum
9. Januar 2022 14:45
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente/E-Mails, die die Hintergründe der illegalen Datenabfrage in der LUCA-App zeigen. U.a. - Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und dem Gesundheitsamt - Gesundheitsamt interne Dokumentation/Kommunikation zu diesem Thema Einer Schwärzung personenbezogener Daten stimmt ich zu. Mehr zu dem Fall hier: https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/luca-app-ermittler-griffen-unrechtmaessig-auf-daten-zu-a-d4148cf4-c63f-4ad2-b39d-5f20adc00591
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237090/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Datenabfrage“ vom 09.01.2022 (#237090…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Illegale Datenabfrage [#237090]
Datum
25. Februar 2022 20:32
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Datenabfrage“ vom 09.01.2022 (#237090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Datenabfrage“ vom 09.01.2022 (#237090…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Illegale Datenabfrage [#237090]
Datum
22. März 2022 16:09
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Datenabfrage“ vom 09.01.2022 (#237090) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sofern ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, werde ich den Landesbeauftragter als Vermittler einschalten. Ich würde diesen Mehraufwand gerne vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Sehr Antragsteller/in unter folgendem Link können Sie die begehrten Informationen zu den Hintergründen einsehen: …
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
WG: Extern: AW: Automatische Antwort: Illegale Datenabfrage [#237090]
Datum
25. März 2022 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter folgendem Link können Sie die begehrten Informationen zu den Hintergründen einsehen: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/nach-erhebung-und-nutzung-von-kontaktdaten-aus-der-luca-app-durch-die-staatsanwaltschaft-datenschu/ https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/rp-kuendigt-luca-app-100.html Eine Übermittlung weiterer Dokumente und Unterlagen - auch in geschwärzter Form - ist nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 LTranspG nicht möglich, da uns der Stand der Ermittlungen nicht bekannt ist und zudem § 16 Abs. 1 LTransG durch das Bekanntwerden der Informationen personenbezogene Daten Dritter offenbart würden. Der Anwendungsbereich des § 1 VIG ist von Ihrer Anfrage nicht betroffen. Mit freundlichen Grüßen