Illegale Grenzübertritte

Wie viele Fälle von illegalem Grenzübertritt hat die Landpolizei MV im Jahr 2015 verzeichnet?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Illegale Grenzübertritte [#31630]
Datum
5. Juli 2018 20:20
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Fälle von illegalem Grenzübertritt hat die Landpolizei MV im Jahr 2015 verzeichnet?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Bezug auf Ihre unten angefügte E-Mail vom 5.Juli 2018, in der Sie eine Informatio…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Illegale Grenzübertritte [#31630]
Datum
9. Juli 2018 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Bezug auf Ihre unten angefügte E-Mail vom 5.Juli 2018, in der Sie eine Information darüber begehren, wie viele Fälle von illegalem Grenzübertritt hat die Landpolizei MV im Jahr 2015 verzeichnete, weise ich zunächst darauf hin, dass weder das Landesumweltinformationsgesetz, noch das Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation einschlägig sind. Zudem sind bei eröffnetem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes M-V nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V Anträge schriftlich (unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift) oder zur Niederschrift zu stellen. Die Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Für eine ordnungsgemäße Antragstellung in elektronischer Form, also einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, ist gegenwärtig noch kein Zugang vorgesehen (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz M-V). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag in schriftlicher Form einzureichen, wobei ein per Fax übersandter unterzeichneter Antrag mit zustellungsfähiger Anschrift genügt. Ungeachtet dessen wird Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt werden Eine illegale Einreise in das Bundesgebiet stellt gemäß § 95 des Aufenthaltsgesetzes eine Straftat dar. Sie begehren damit Zugang zu Informationen, die von den jeweiligen Polizeidienststellen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Strafverfolgungsbehörden erhoben wurden. Für diese ist gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 IFG M-V bereits der Anwendungsbereich des IFG M-V nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen