Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall

ich hatte sowohl nach dem UVwG als auch dem LIFG Anfragen an Sie gestellt (H. Innenminister Strobl und H. MD Jochimsen), die nicht beantwortet sind. Insbesondere verweigern Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen auch aus der Zeit als H. Gall, Innenminister war und die Ihnen vorliegenden Informationen bis einschl. 2018 in Originalform! Alle Anfragen betreffen die illegale Biogasanlage Bad Frhall und die der Staatskasse vorenthaltenen illegalen Milliongewinne!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    10. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
Werner Lindl
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hatte sowo…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall [#29685]
Datum
11. Mai 2018 18:54
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hatte sowohl nach dem UVwG als auch dem LIFG Anfragen an Sie gestellt (H. Innenminister Strobl und H. MD Jochimsen), die nicht beantwortet sind. Insbesondere verweigern Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen auch aus der Zeit als H. Gall, Innenminister war und die Ihnen vorliegenden Informationen bis einschl. 2018 in Originalform! Alle Anfragen betreffen die illegale Biogasanlage Bad Frhall und die der Staatskasse vorenthaltenen illegalen Milliongewinne!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen werner lindl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Lindl
Werner Lindl
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall“ [#29685]
Datum
12. Juni 2018 16:57
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29685 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Sie mir keine Antort erteilten, dies eine versuchte Urkundenunterdrückung ist und Dritte dadurch Vorteile/Begünstigungen eingeräumt werden! … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall“ [#29685]
Datum
12. Juni 2018 16:57
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Werner Lindl
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte den Landesbeauftragten, möglichst zeitnah als Vermittler einzugreifen. …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall“ [#29685]
Datum
1. Juli 2018 19:50
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte den Landesbeauftragten, möglichst zeitnah als Vermittler einzugreifen. Sollte ich bis zum 15.07.2018 keinerlei Nachricht erhalten, werde ich anwaltliche/gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen! ... Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Werner Lindl
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshal…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Werner Lindl
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall“ [#29685]
Datum
19. Juli 2018 15:12
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Illegale Skandalbuogasanlage Bad Friedrichshall“ vom 11.05.2018 (#29685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen werner lindl Anfragenr: 29685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift werner lindl << Adresse entfernt >>