Imagefilm des LKA NRW

nach einer Anfrage bei dem Landeskriminalamt NRW, mit Weiterleitung an das LAFP NRW, erbitte ich nachfolgende Informationen
- die Kosten aufgeschlüsselt nach Posten für den Imagefilm "Systemabsturz. Und jetzt?"
- Auf welchen Plattformen Werbung geschaltet wurde und wie sich die Kosten auf die verschiedenen Plattformen aufschlüsseln
- Das Angebot-, Bestell-, -Bestätigungsschreiben und die dazugehörige Rechnung sofern ein Unternehmen beauftragt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Imagefilm des LKA NRW [#263912]
Datum
23. November 2022 22:30
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach einer Anfrage bei dem Landeskriminalamt NRW, mit Weiterleitung an das LAFP NRW, erbitte ich nachfolgende Informationen - die Kosten aufgeschlüsselt nach Posten für den Imagefilm "Systemabsturz. Und jetzt?" - Auf welchen Plattformen Werbung geschaltet wurde und wie sich die Kosten auf die verschiedenen Plattformen aufschlüsseln - Das Angebot-, Bestell-, -Bestätigungsschreiben und die dazugehörige Rechnung sofern ein Unternehmen beauftragt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263912/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 23.11.2022 (#263912) wurde von Ihnen ni…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Imagefilm des LKA NRW [#263912]
Datum
28. Dezember 2022 01:10
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 23.11.2022 (#263912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 23.11.2022 (#263912) wurde von Ihnen ni…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Imagefilm des LKA NRW [#263912]
Datum
11. Januar 2023 13:50
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 23.11.2022 (#263912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 23.11.2022 (#263912) wurde von Ihnen ni…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Imagefilm des LKA NRW [#263912]
Datum
6. Mai 2023 14:02
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Imagefilm des LKA NRW“ vom 23.11.2022 (#263912) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte an die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage meinerseits nach § 75 VwGO errinern, welche mir bereits offensteht. Um zügige Bearbeitung bitte ich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, der Eingang Ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Aufgrund technischer Probleme …
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
AW: Imagefilm des LKA NRW [#263912]
Datum
17. Mai 2023 08:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, der Eingang Ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt. Aufgrund technischer Probleme kam es leider zu einem verspäteten Eingang bei uns, wir bitten dies zu Entschuldigen. Wir werden Ihre Anfrage umgehend prüfen und schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Imagefilm des LKA NRW [#263912] Sehr << Antragstelle…
Von
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Betreff
Imagefilm des LKA NRW [#263912]
Datum
21. Juni 2023 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Imagefilm des LKA NRW [#263912] Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten können: 1. Grundlage Die landeszentrale Personalwerbung schließt im Rahmen von Vergabeverfahren Rahmenverträge mit einer Bewegtbildagentur ab. Die zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen umfassen ein für die jeweilige Jahreskonzeption geplantes Paket von kleineren, mittleren und größeren Bewegtbildproduktionen, die in den verschiedenen Kanälen je nach Thema und Konzept sowie Zielgruppe ausgespielt werden. Bei der Bewegtbildproduktion "Systemabsturz" handelt es sich NICHT um einen Imagefilm des LKA NRW, sondern um eine Bewegtbildproduktion zur Darstellung der Arbeitsfelder der Direktion Kriminalität für die Nachwuchsgewinnung, die vorwiegend durch die landeszentrale Personalwerbung in den sozialen Medien eingesetzt wird. 2. Kosten Die Kosten für den Imagefilm "Systemabsturz. Und jetzt?" sind im Rahmen des Vertrages mit dem beauftragten Dienstleister nach Anforderung an Umfang und Qualität bestimmt worden. Eine Kostenkalkulation belief sich auf netto 33.795€ und schlüsselt sich wie folgt auf: 1. Projektmanagement und Betreuung: 1.100€ 2. Konzeption: 2.660€ 3. Vorproduktion: 3.230€ 4. Produktion: 15.730€ 5. Nebenkosten: 1.860€ 6. Postproduktion: 9.035€ 7. Fahrten / Spesen / Reisekosten: 180€ 3. Ausspielung Für die Ausspielung wurden folgende Plattformen gewählt und eingepreist. Die Ads wurden auf Facebook, Instagram, YouTube und TikTok geschaltet. Ziel URL der Ad Kampagne war der YouTube Link mit dem Hauptfilm. • Kosten YouTube: 700,85 € + 1.299,83€ • Kosten Facebook, Instagram, TikTok: 2.299,92€ Das jeweilige Angebot-, Bestell-, -Bestätigungsschreiben und die dazugehörigen Rechnungen können aus vergaberechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen