Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, 64747 Breuberg.

Die Immissionsprognose mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm für die aktuelle Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>.

Ich verweise auf die Hessische Konsolidierte Fassung des Bauvorlagenerlasses (BVErl) vom 13. Juni 2018, letzte Änderung vom 11. Januar 2019. Darin heißt es unter 11. Baustellenlärm:
„Bei einzelnen Baustellen, insbesondere in oder in der Nähe von Wohngebieten und schutzbedürftiger Nutzungen (z. B. Schulen und Krankenhäusern) oder bei Bauarbeiten in der Nacht kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden. In diesem Fall ist als Bauvorlage eine Immissionsprognose mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm vorzulegen“.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisausschuss des Odenwaldkreises Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>. [#273809]
Datum
23. März 2023 09:28
An
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Immissionsprognose mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm für die aktuelle Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf die Hessische Konsolidierte Fassung des Bauvorlagenerlasses (BVErl) vom 13. Juni 2018, letzte Änderung vom 11. Januar 2019. Darin heißt es unter 11. Baustellenlärm: << Antragsteller:in >> „Bei einzelnen Baustellen, insbesondere in oder in der Nähe von Wohngebieten und schutzbedürftiger Nutzungen (z. B. Schulen und Krankenhäusern) oder bei Bauarbeiten in der Nacht kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden. In diesem Fall ist als Bauvorlage eine Immissionsprognose mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm vorzulegen“. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273809/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Anfrage „Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>.“
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage „Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>.“
Datum
29. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >> die Anträge nach den genannten Ges…
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Via
Briefpost
Betreff
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>
Datum
29. März 2023
Status
Warte auf Antwort
die Anträge nach den genannten Gesetzten sind in schriftlicher Form mit Unterschrift, jeweils bezogen auf das einzelne Gesetz, zu stellen. Derjeweilige Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen nach Maßgabe des jeweiligen Gesetzes Zugang zu informationen beantragt wird. Weiterhin ist die Übernahme der eventuell anfallenden Verwaltungskosten zu erklären.
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Via
Briefpost
Betreff
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>
Datum
20. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >> Die immissionsrechtlichen Anforder…
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
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Briefpost
Betreff
Immissionsprognose Baustelle Nelkenstraße 2, << Adresse entfernt >>
Datum
20. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Die immissionsrechtlichen Anforderungen sind eigenverantwortlich von der Bauherrschaft und den am Bau Beteiligten einzuhalten. Eine Prüfpflicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens besteht nicht. lst davon auszugehen, dass die zulässigen lmmissionsrichtwerte nicht überschritten werden, reicht als Nachweis der Anforderungen der HBO die schriftliche Erklärung im Bauantrag aus, ohne detailliert Nachweise zu erstellen und vorzulegen (Ziffer 11 Bauvorlagenerlass Hessen vom 13. Juni 2018, zuletzt geändert am 11. Januar 2019). Hinsichtlich der Baustelle in der Nelkenstraße 2 in << Adresse entfernt >> hat die Bauherrschaft mit Bauantrag vom 05.05.2022 erklärt, dass mit erhöhtem Baulärm nicht zu rechnen ist und dass eine Konzeption zur Vermeidung von Baulärm entfällt. Eine lmmissionsprognose und eine Konzeption zur Vermeidung von Baulärm liegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde daher nicht vor.
<< Anfragesteller:in >>
Neue Anfrage Immissionsprognosen Baustellen / Ihr Schreiben M/IV20/00656/23-11 vom 20.04.2023 [#273809] Guten Tag,…
An Kreisausschuss des Odenwaldkreises Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neue Anfrage Immissionsprognosen Baustellen / Ihr Schreiben M/IV20/00656/23-11 vom 20.04.2023 [#273809]
Datum
24. April 2023 10:55
An
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich danke für die Übersendung der Antwort : „ Eine lmmissionsprognose und eine Konzeption zur Vermeidung von Baulärm liegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde daher nicht vor.“ Als Begründung verweisen Sie auf die Konsolidierte Fassung Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 13. Juni 2018, letzte Änderung vom 11. Januar 2019: „In vielen Fällen, auch bei größeren Baustellen oder lang andauernden Abbrucharbeiten, kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der ohnehin vorgesehenen Maßnahmen der Baustellenlärm ausreichend reduziert und die zulässigen Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden.“ Das gilt jedoch nicht für einzelne Baustellen im Wohngebiet, was aufgrund der erhöhten Schutzbedürftigkeit ausdrücklich in dem Bauvorlagenerlass festgeschrieben ist. Bei der angegebenen Baustelle handelt es ich genau um ein einzelnes Mehrfamilienhaus in einem Wohngebiet. „Bei einzelnen Baustellen, insbesondere in oder in der Nähe von Wohngebieten und schutzbedürftiger Nutzungen (z. B. Schulen und Krankenhäusern) oder bei Bauarbeiten in der Nacht kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden. In diesem Fall ist als Bauvorlage eine Immissionsprognose mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm vorzulegen“ (Konsolidierte Fassung Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 13. Juni 2018, letzte Änderung vom 11. Januar 2019). Zu einem Wohngebiet gehören grundsätzlich auch Kleinkinder, alte, kranke, lärmempfindliche und/oder schwache Menschen, die häufig tagsüber zuhause sind und gar nicht flüchten können! Geht man von einer Person aus, die den ganzen Tag zuhause ist und damit dem Baulärm nicht entrinnen kann, so hat das Zusammenwirken von überhöhten Lärmpegeln und dem subjektiven Störempfinden erhebliche Konsequenzen – was ich in einem Fall selbst miterlebt habe. Die Betroffenen sind dann teilweise nicht in der Lage sich zu wehren bzw. zu beschweren. Die Forderung, eine Immissionsprognose mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm vorzulegen, ist praktischer Immissionsschutz, der hier im konkreten Fall unterlaufen wird. Daraus ergibt sich mich eine weitere Anfrage an den den Kreisausschuss Odenwaldkreis: Bei wie vielen, von 2019 bis heute erteilten Baugenehmigungen von einzelnen Bauvorhaben in einem Wohngebiet haben Immissionsprognosen mit einer Konzeption zur Vermeidung von Baulärm vorgelegen? Ich bitte um Übersendung der Antwort an die unten angegebene Emailadresse. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273809/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Anzahl der Immissionsprognosen
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Via
Briefpost
Betreff
Anzahl der Immissionsprognosen
Datum
17. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Anzahl von Immissionsprognosen
Von
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
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Briefpost
Betreff
Anzahl von Immissionsprognosen
Datum
17. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen