Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing.

Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen:

1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht)

2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe)

3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war)

3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung,
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Grundrissänderungen

4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Bauantrag Grundrissänderungen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Stud…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208667]
Datum
13. Januar 2021 19:51
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing. Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung, b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Grundrissänderungen 4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Bauantrag Grundrissänderungen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208667/
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an die zustä…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208667]
Datum
20. Januar 2021 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurde an die zuständigen Stellen im Bezirksamt Treptow-Köpenick weitergeleitet. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Antwort aus den betreffenden Ämtern (Stadtentwicklungsamt und Amt für Bürgerdienste). Sie erbaten Auskunft zum voraussichtlich entstehendem Verwaltungsaufwand: Auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen nach Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b). Die Rahmengebühren beziffern sich von 5 – 500 Euro. Hinzu können ggf. noch Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie kommen. Zur tatsächlichen Gebührenhöhe kann derzeit keine abschließende Aussage getroffen werden, da diese anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zu bestimmen ist. Zur Frist der Entscheidung über den Antrag verweise ich auf § 14 IFG Berlin, wonach die Information dem Antragsteller unverzüglich jedoch spätestens innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden soll. Im Fall der Beteiligung Dritter kann die Frist von einem Monat jedoch überschritten werden. Dies wird ggf. erforderlich, wenn die Belange Dritter betroffen sind, d.h. personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter. In diesem Fall gibt die Behörde dem Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen und entscheidet nach Eingang der Antwort über den Informationszugang. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erstellung der gewünschten Auskunft auf Grund des erheblichen Aufwandes und unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation einer Pandemie noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Von Rückfragen bitten wir daher abzusehen. Wir sind bestrebt Ihnen so schnell wie möglich die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen sind im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurden an das Stadte…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208667]
Datum
2. Februar 2021 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen sind im Bezirksamt Treptow-Köpenick eingegangen und wurden an das Stadtentwicklungsamt als zuständige Stelle weitergereicht. Sie erfragen unter anderem Informationen, die dem Datenschutz unterliegen. Daher haben wir die Betroffene um Stellungnahme zu dem Auskunftsbegehren befragt. Wenn die Befragung abgeschlossen ist, werden wir wieder auf Sie zukommen. Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort des Stadtentwicklungsamtes auf Ihre E-Mail zu dem Thema: …
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208667]
Datum
24. Februar 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort des Stadtentwicklungsamtes auf Ihre E-Mail zu dem Thema: "Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208667]". Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Ich bitte um Mitt…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen
Datum
24. Februar 2021 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Ich bitte um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift, um ggf. den Gebührenbescheid zustellen zu können. Über die voraussichtlichen Kosten werde ich Sie noch informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667] Sehr [geschwärzt], meine Anschrift lautet: [geschwärzt] [gesc…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667]
Datum
24. Februar 2021 19:23
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Anschrift lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Es wäre sehr nett, könnten Sie mich vor Beantwortung meiner Auskunftsanfrage über die voraussichtlichen Kosten informieren. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 208667 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667] Sehr Antragsteller/in das werde ich tun. Ich bitte jedoch noch …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667]
Datum
25. Februar 2021 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das werde ich tun. Ich bitte jedoch noch um etwas Geduld, da coronabedingt die personellen Kapazitäten momentan eingeschränkt sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667] Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort vom …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667]
Datum
9. März 2021 11:37
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort vom 24.02.2021. Bezüglich Ziffer 1 und 2 meiner Auskunftsanfrage habe ich noch eine Nachfrage: Da es sich bei den Eigentümer*innen um eine luxemburgische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform "Sarl" handelt, bitte ich um Erläuterung, warum diese Angaben dem Datenschutz unterliegen?! Nach §3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (Be IFG) besteht grundsätzlich Anspruch auf die gewünschten Informationen, Ausschlusstatbestände sind mir nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208667/
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und für die N…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667]
Datum
9. März 2021 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und für die Nachfrage. Die erfragte Information unterliegt aufgrund einer vermessungsrechtlichen Vorschrift dem Datenschutz, namentlich § 17 Absatz 1 Satz 3 VermGBln. Danach ist ein berechtigtes öffentliches oder privates, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft zu machen, wenn die Information über entsprechende Eigentümerangaben beantragt wird. Ein solches Interesse war hier nicht zu erkennen. Gern erläutere ich Ihnen den Hintergrund dieser Norm: Nach der Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) 2016 dürfen Flurstücks- und Gebäudeangaben allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden, konkrete Eigentümerangaben aber nur dann, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat aufgrund der unerlaubten Verwendung von Auskünften über Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster gefordert, dem Missbrauch der Daten durch eine strengere Überprüfung des berechtigten Interesses zu begegnen. Dies fand seinen Niederschlag in der Änderung des Vermessungsgesetzes (Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nach § 17 Abs. 1 Satz 3 VermGBln). Aus diesem Grunde konnten diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667] Sehr Antragsteller/in durch die Berliner Beauftragte für Daten…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667]
Datum
10. März 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
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2,8 KB


Sehr Antragsteller/in durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurden wir auf eine zu berücksichtigende Rechtsauffassung hingewiesen, die dem Stadtentwicklungsamt bislang nicht bekannt war. Aufgrund der Ausführungen können wir die noch offenen Fragen wie folgt beantworten: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht) Das Bezirksamt, hier das Stadtentwicklungsamt, erhält im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB Kenntnis von Grundstückskäufen. Die „Victoria Immo Properties I-VIII Sarl“ ist als Vertragsbeteiligte nicht bekannt. Die „Albert Immo 1 - 6 S.à.r.l.“ tritt als Erwerber in 15 Kauffällen in den Jahren 2015 - 2018 auf. 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) Gekauft wurden folgende Grundstücke: Kiefholzstraße 253/ Neltestraße 25 - 39, Trützschlerstraße 11 - 14, Herrenhausstraße 6, Glanzstraße 12, 13/ 14, 15, 16, 17, Güldenhofer Ufer 8, 10, 12, Scheiblerstraße 13, 13 A, 14, Trützschlerstraße 5 - 10, Herrenhausstraße 5/ Kietzer Straße 7/ Freiheit 7/ Bahnhofstraße 20/ Schraderstraße 16/ Schillerpromenade 2, Kilianstraße 11, 13, 15/ Moissistraße 1, Radickestraße 57/ Glanzstraße 2/ Plönzeile 20, 22, Marienstraße 13/ Waldstraße 7, 8/ Firlstraße 30/ Elsenstraße 106, 107/ Britzer Straße 18/ Nalepastraße 224 Auch in diesem Fall widerspricht das Bezirksamt ausdrücklich der Veröffentlichung der Antwort im Internet (insbesondere auf der Plattform https://fragdenstaat.de/). Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667] Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meinen Antrag v…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Grundstücksankäufen [#208667]
Datum
10. März 2021 17:40
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und stelle zugleich folgenden Antrag: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen und -verkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Stadtentwicklungsamt Kenntnis, die im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB dem Bezirksamt gemeldet wurden? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3) Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlusstatbestände liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208667/

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Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Ihr Antrag auf Akteneinsicht/ -auskunft gem. IFG Berlin Sehr Antragsteller/in wie Ihnen am 14.05.2021 mitgeteilt…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht/ -auskunft gem. IFG Berlin
Datum
20. Juli 2021 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen am 14.05.2021 mitgeteilt, war für Ihren Antrag eine Anhörung der Betroffenen gemäß § 14 Abs.2 IFG Berlin durchzuführen. Des Weiteren hatten wir Ihren Antrag aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken mittlerweile dem Datenschutzbeauftragten unseres Bezirksamtes zur Einschätzung übergeben. Schließlich richtet sich ja Ihr Antrag auf Akteneinsicht/ -auskunft in behördliche Akten gar nicht inhaltlich auf Verwaltungshandeln der Behörde (d.h. auf bestimmte Verwaltungsvorgänge und deren Ablauf), sondern stattdessen auf Aktivitäten bestimmter privater Personen bzw. in diesem Fall Unternehmen, welche anhand einer rein zahlenmäßigen Erfassung von Antragsverfahren ermittelt werden sollen. Die Frage, inwieweit es sich angesichts dieser Zielrichtung Ihres Antrages überhaupt um eine Akteneinsicht/- auskunft im Sinne des IFG Berlin handelt, kann hier dahingestellt bleiben - in besonderem Maße ist hier aber zu überprüfen, inwieweit auf diese Weise datenschutzrechtliche Belange berührt werden. Gemäß der Einschätzung unseres Datenschutzbeauftragten ist das angesichts der von Ihnen angefragten Informationen hier in der Tat der Fall: durch die beabsichtigte Verknüpfung von Daten der Eigentümer mit vorhandenen bauamtlichen Verfahren (Negativzeugnis, Vorkaufsrecht, Bauantragsverfahren etc.) würde in einer Weise Aufschluss über Vermögensverhältnisse und Geschäftsabsichten der Eigentümer gegeben, dass die Weitergabe dieser Informationen eine Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 7 IFG Berlin darstellen könne. Daher sollte die Weitergabe dieser Informationen nicht ohne die schriftliche Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 14 Abs. 2 IFG Berlin sind durch die beiden Unternehmen jedoch inzwischen äußerst dezidierte und ausführlich begründete negative Stellungnahmen abgegeben worden. Eine Zustimmung der Betroffenen wird hier also nicht zu erlangen sein. Damit liegen aber die zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange notwendigen Voraussetzungen zur Weitergabe der von Ihnen angefragten Informationen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen