Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing.

Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen:

1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht)

2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe)

3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war)

3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung,
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Grundrissänderungen

4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Bauantrag Grundrissänderungen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Stud…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208661]
Datum
13. Januar 2021 19:51
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing. Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung, b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Grundrissänderungen 4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Bauantrag Grundrissänderungen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208661/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> da ich bisher noch keine Nachricht bekam, ob meine IFG-Anfrage „Immobilienbe…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208661]
Datum
3. Februar 2021 11:37
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da ich bisher noch keine Nachricht bekam, ob meine IFG-Anfrage „Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin“ vom 13.01.2021 (im Stadtentwicklungamt) eingegangen ist, bitte ich um Rückmeldung – die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Beantwortung beträgt nur noch 1 Woche und 5 Tage. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208661/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und stelle zugleich folgenden…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208661]
Datum
16. März 2021 12:29
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und stelle zugleich folgenden Antrag: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen und -verkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Stadtentwicklungsamt Kenntnis, die im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB dem Bezirksamt gemeldet wurden? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3) Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlusstatbestände liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208661/

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Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz |Anfragenr: 208661 bzgl. Liegenschaften der Victoria bzw. Albert Immo S.a.r.l. im Bezirk Lichtenberg
Datum
9. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen