Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing.

Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen:

1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht)

2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe)

3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war)

3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation)

4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung,
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Grundrissänderungen

4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach:

a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung
b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung
c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung
d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter
e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen
f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen
g. Bauantrag Grundrissänderungen

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Stud…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208664]
Datum
13. Januar 2021 19:51
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Am 10.11.2020 wurde eine Studie zu Eigentümer*innen-Gruppen und ihrer Geschäftspraktiken auf dem Berliner Immobilienmarkt1 vorgestellt. Neben den bekannten börsennotierten Wohnungskonzernen sind viele Investmentfonds in Berlin unterwegs, oft anonym und steuervermeidend. Darunter befinden sich auch die in Luxemburg angesiedelten Victoria Immo Properties I-VIII Sarls und Albert Immo 1-6 Sarls. Bei den Fonds handelt es sich mutmaßlich um Vermögensverwaltungskonstruktionen einiger Erb*innen des Tetra-Pak-Gründers Ruben Rausing. Ich bitte um Auskunft zu folgenden, möglichen Verwaltungsvorgängen: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3. Von wie vielen Fällen hat das Bezirksamt Kenntnis, in denen ein Negativzeugnis nach § 28 BauGB beantragt wurde und Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren? (Mit Bitte um Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 3.1 In wie vielen Fällen hat das Bezirksamt das Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, § 25 BauGB oder nach § 27a BauGB ausgeübt? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 3.2 In wie vielen Fällen wurde eine Abwendungsvereinbarung nach §27 BauGB unterzeichnet? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach Vorkaufsrechtskonstellation) 4. Von wie vielen Bauantragsverfahren, Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl bzw. Victoria Immo Holdings I Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Bitte um Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung, b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum – Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Grundrissänderungen 4.1 Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? (Mit Bitte um Angabe der Gründe und Aufschlüsselung nach: a. Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung b. Beantragung Zweckentfremdung von Wohnraum - Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung c. Bauantrag flächenhafte energetische Sanierung d. Bauantrag Aufzug oder Fassadengleiter e. Bauantrag Balkone Loggien, Wintergärten und Terrassen f. Bauantrag Wohnungsteilungen und/oder Wohnungszusammenlegungen g. Bauantrag Grundrissänderungen Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208664/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> da ich bisher noch keine Nachricht bekam, ob meine IFG-Anfrage „Immobilienbe…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208664]
Datum
3. Februar 2021 11:24
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da ich bisher noch keine Nachricht bekam, ob meine IFG-Anfrage „Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin“ vom 13.01.2021 (im Stadtentwicklungamt) eingegangen ist, bitte ich um Rückmeldung – die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Beantwortung beträgt nur noch 1 Woche und 5 Tage. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208664/
Bezirksamt Spandau
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Bezirksstadtrat Frank Bewig weitergeleitet.…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208664]
Datum
3. Februar 2021 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Bezirksstadtrat Frank Bewig weitergeleitet. Eine Antwort wird direkt von dort erfolgen. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an sein Büro unter der Tel.-Nr. 90279-2373 oder per Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und stelle zugleich folgenden…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208664]
Datum
10. März 2021 17:35
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meinen Antrag vom 13.01.2021 zurück und stelle zugleich folgenden Antrag: 1. Von wie vielen Grundstückskäufen und -verkäufen der Albert Immo 1-6 Sarl und Victoria Immo Properties I-VIII Sarl hat das Stadtentwicklungsamt Kenntnis, die im Rahmen der Anträge auf Erstellung eines Negativzeugnisses gemäß §§ 24 ff. BauGB dem Bezirksamt gemeldet wurden? (Mit Bitte um Angabe des Kaufzeitpunktes – Jahresangabe reicht und Angabe, wer Käufer oder Verkäufer war) 2. Wo liegen diese Grundstücke? (Mit Bitte um Adressangabe) 3) Von wie vielen Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung in denen die Albert Immo 1-6 Sarl bzw. Albert Immo Holding Sarl Verfahrensbeteiligte waren, hat das Bezirksamt Kenntnis? (Mit Adressangabe) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlusstatbestände liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208664/
Bezirksamt Spandau
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit dem bezirklichen Rechtsamt kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass Ih…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
AW: Antw: AW: Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin [#208664]
Datum
18. März 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach Rücksprache mit dem bezirklichen Rechtsamt kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass Ihr Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt wird, da gemäß den nachfolgenden Ausführungen kein Recht auf Akteneinsicht oder Auskunft besteht: Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 IFG Bln besteht ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über bereits bestehende Akten. Deshalb ist in § 13 Abs. 1 S. 2 IFG Bln auch vorgesehen, dass die betreffende Akte möglichst bereits im Antrag benannt werden soll. Das Akteneinsichts-/Auskunftsrecht umfasst nicht das Zusammensuchen von Informationen über verschiedene Akten hinweg, so dass letztlich völlig neue Erkenntnisse entstehen würden. Wenn Sie also Ihre Akten nach Grundstücken oder chronologisch oder irgendwie anders geordnet führen(auf jeden Fall nicht nach einzelnen Personen geordnet), sind Sie nach dem IFG nicht verpflichtet, die begehrten Informationen zusammenzutragen. (Das wäre z.B. anders, wenn die beiden angefragten Unternehmen nur in einzelnen Fällen bei Ihnen Verfahrensbeteiligte waren und Sie diese einzelne Akte leicht auffinden könnten.) Da nach den vorherigen Ausführungen bereits mangels Existenz der begehrten Information kein Recht auf Akteneinsicht oder Auskunft besteht, erübrigt sich eine weitergehende Prüfung, ob weitere Beschränkungen oder Ausschlüsse vorliegen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Immobilienbestände von Albert Immo und Victoria Immo Properties Sarl in Berlin“ [#208664]
Datum
12. April 2021 16:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208664/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208664.pdf Anfragenr: 208664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208664/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 12. April 2021 Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass wir in dieser Ang…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. April 2021
Datum
21. April 2021 17:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass wir in dieser Angelegenheit nicht vermitteln werden. Denn wir haben keine Anhaltspunkte, an der Aussage des Bezirksamts in der E-Mail vom 18. März 2021 zu zweifeln. Danach besteht "mangels Existenz der begehrten Information" kein Recht auf Akteneinsicht oder Auskunft (letzter Satz in der vorgenannten E-Mail). Verwiesen wird auf die vorherigen Ausführungen (offenbar im O-Ton des bezirklichen Rechtsamts), zu denen auch die Aussage gehört, dass eine Verpflichtung nach dem IFG z. B. bestünde, wenn die beiden angefragten Unternehmen in einzelnen Fällen Verfahrensbeteiligte waren und man diese Akten leicht auffinden könnte. Damit wird aus hiesiger Sicht letztlich die richtige Auffassung vertreten, dass nicht sämtliche Aktenbestände just auf diese beiden Unternehmen überprüft werden müssen, ein Informationszugang aber dann (und nur dann) in Betracht kommen könnte, wenn die Akten unter diesen beiden Unternehmensbezeichnungen geführt werden (elektronisch oder in Papierform) oder sonst ohne größeren Aufwand auffindbar sind. Das ist offenbar nicht der Fall, was mit "mangels Existenz der begehrten Information" umschrieben wurde. Ich bedauere, hier nicht in Ihrem Sinne tätig werden zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen