Immobilienkauf

Wo finde ich eine Übersicht über die zum Verkauf stehenden Gebäude und Immobilien in Landesbesitz?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
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Ulrich Niemann
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo finde …
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
Ulrich Niemann
Betreff
Immobilienkauf [#216015]
Datum
19. März 2021 14:07
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo finde ich eine Übersicht über die zum Verkauf stehenden Gebäude und Immobilien in Landesbesitz?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Niemann Anfragenr: 216015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216015/ Postanschrift Ulrich Niemann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Niemann
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Niemann, die Sie interessierenden Informationen liegen hier im Hause nicht vor. Ich habe Ihre …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
WG: Immobilienkauf [#216015]
Datum
22. März 2021 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Niemann, die Sie interessierenden Informationen liegen hier im Hause nicht vor. Ich habe Ihre E-Mail an das Thüringer Landesamt für Finanzen (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Antrag auf Auskunft Sehr geehrter Herr Niemann, Ihre an das Thüringer Landesverwaltungsamt gerichtete Anfrage wur…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Antrag auf Auskunft
Datum
6. April 2021 14:39
Status
Sehr geehrter Herr Niemann, Ihre an das Thüringer Landesverwaltungsamt gerichtete Anfrage wurde im Hinblick auf die zuständige Bearbeitung von Fiskalerbschaften an das Thüringer Landesamt für Finanzen weitergeleitet. Im Rahmen der Abwicklung der Fiskalerbschaften wird u.a. auch Grundvermögen veräußert. In Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass Übersichten über zum Verkauf stehende Grundstücke nicht vorliegen Sollte Ihrerseits Interesse am Erwerb eines Grundstückes bestehen, bitte ich Sie um Angabe der Region, in welcher dieses belegen sein sollte, der Nutzungsart sowie ggf. der gewünschten Größe des Grundstücks. Auf dieser Grundlage könnte ermittelt werden, ob sich ein entsprechendes Grundstück zum aktuellen Zeitpunkt zum Verkauf steht. Allerdings sind nicht alle im Bestand befindlichen Grundstücke auch verkaufsfähig, insbesondere aufgrund nicht auffindbarer oder ungeklärter Erbfolgen von Miteigentümern. Soweit Sie Ihr Interesse anhand der o.a. Kriterien eingegrenzt haben, teilen Sie dieses meiner Behörde bitte mit. Es wird dann eine entsprechende Prüfung vorgenommen. Rein vorsorglich weise ich jedoch bereits jetzt darauf hin, dass hier regelmäßig nur lückenhafte Informationen über den baulichen Zustand der Gebäude vorhanden sind. Erfahrungsgemäß handelt es sich vorwiegend um Grundstücke mit desolater Bausubstanz. Im Übrigen habe ich Ihr Auskunftsersuchen an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr weitergeleitet. Von dort werden Sie eine gesonderte Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen