Immunitätsaufhebungsverfahren gegen Christian Lindner

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sämtliche etwaig beim Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages vorliegenden Unterlagen zur Aufhebung der Immunität des MdB Christian Lindner, der sich laut Presseberichten[1] eines Verstoßes gegen § 172 StGB schuldig gemacht haben könnte.

[1] z.B. https://taz.de/Die-Wahrheit/!5935851/

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche etwaig beim Immunitätsaussc…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Immunitätsaufhebungsverfahren gegen Christian Lindner [#280257]
Datum
2. Juni 2023 08:03
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche etwaig beim Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages vorliegenden Unterlagen zur Aufhebung der Immunität des MdB Christian Lindner, der sich laut Presseberichten[1] eines Verstoßes gegen § 172 StGB schuldig gemacht haben könnte. [1] z.B. https://taz.de/Die-Wahrheit/!5935851/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280257/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages, hiermit ziehe ich meine Anfrage nach dem IFG vom vergang…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Immunitätsaufhebungsverfahren gegen Christian Lindner [#280257]
Datum
6. Juni 2023 16:05
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages, hiermit ziehe ich meine Anfrage nach dem IFG vom vergangenen Freitag zurück. Sie können diese ignorieren bzw. als gegenstandslos betrachten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 280257 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]