Impausweis

Wo bzw. wie bekomme ich einen Impfausweis?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo b…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impausweis [#208530]
Datum
12. Januar 2021 14:05
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo bzw. wie bekomme ich einen Impfausweis?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Soweit Sie über den Kinder- u…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Impausweis [#208530]
Datum
14. Januar 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Soweit Sie über den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Stadt Halle (Saale) geimpft wurden, sind keine Impfdaten mehr vorhanden, da die Dokumentationen nach der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren vernichtet werden müssen. Sie können sich aber einen neuen Impfausweis durch Ihren Hausarzt ausstellen lassen. Soweit Sie Ihre Impfdaten haben aufnehmen lassen, hat dieser Ihren aktuellen Impfstatus in seiner Dokumentation erfasst. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Ihren Hausarzt eine Titerbestimmung durchführen lassen (falls nicht vorhanden impfen lassen) damit der Nachweis der Masern-Immunität vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen