Impfdurchbruch

Eine Aufstellung der Menschen, die zwischen der ersten Impfung und 14 Tage nach der zweiten Impfung ins Krankenhaus eingewiesen, auf die Intensivstation gebracht oder gestorben sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Eva-Mariaa Görres
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellung …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Eva-Mariaa Görres
Betreff
Impfdurchbruch [#228040]
Datum
9. September 2021 08:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung der Menschen, die zwischen der ersten Impfung und 14 Tage nach der zweiten Impfung ins Krankenhaus eingewiesen, auf die Intensivstation gebracht oder gestorben sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eva-Mariaa Görres Anfragenr: 228040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228040/ Postanschrift Eva-Mariaa Görres << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eva-Mariaa Görres
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Görres, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Impfdurchbruch [#228040]
Datum
10. September 2021 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Görres, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Görres, auf Ihren IFG-Antrag vom 09.07.2021 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Statististis…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.09.2021, Impfdurchbruch [#228040]
Datum
13. September 2021 12:03
Status
Sehr geehrte Frau Görres, auf Ihren IFG-Antrag vom 09.07.2021 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Statististische Daten zu wahrscheinlichen Impfdurchbrüchen werden nach folgender Definition erstellt: "Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind." Die gewünschten Informationen sind in den Wochenberichten des Robert Koch-Institutes (RKI) im Abschnitt "Impfeffektivität" nachzulesen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Insgesamt 30.880 wahrscheinliche Impfdurchbrüche wurden mit Meldedatum seit der 5. KW identifiziert, davon 20.341 nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer), 4.911 mit COVID-19-Vakzine Janssen, 2.229 mit Vaxzevria (AstraZeneca), 1.322 mit Spikevax (Moderna), 1.168 mit einer Kombination Vaxzevria/Comirnaty und 194 mit einer Kombination Vaxzevria/Spikevax. Die beiden letztgenannten Kombinationen werden umgangssprachlich auch als "Kreuzimpfungen" bezeichnet. Insgesamt 30.880 wahrscheinliche Impfdurchbrüche wurden mit Meldedatum seit der 5. KW identifiziert, davon 20.341 nach einer abgeschlossenen Impfserie mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer), 4.911 mit COVID-19-Vakzine Janssen, 2.229 mit Vaxzevria (AstraZeneca), 1.322 mit Spikevax (Moderna), 1.168 mit einer Kombination Vaxzevria/Comirnaty und 194 mit einer Kombination Vaxzevria/Spikevax. Die beiden letztgenannten Kombinationen werden umgangssprachlich auch als "Kreuzimpfungen" bezeichnet. Die Wochenberichte werden vom RKI öffentlich zugänglich seit dem 22. Juli 2021 publiziert. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Görres, ergänzend zur meiner E-Mail vom gestrigen Tage teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 09.09.2021, Impfdurchbruch [#228040]
Datum
14. September 2021 11:08
Status
Sehr geehrte Frau Görres, ergänzend zur meiner E-Mail vom gestrigen Tage teile ich Ihnen mit, dass dem Bundesministerium für Gesundheit zu dem von Ihnen angefragten Zeitraum von der erstem Impfung bis zwei Wochen nach der zweiten Impfung keine Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen