Impfdurchbrüche und hospitalisierte Covid-19 Fälle - Datenbasis

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Welche Datenbasis liegt den in den Wochenberichten des RKI zu den hospitalisierten Fällen zu Grunde? Bitte teilen Sie mir die Datenbasis zum aktuellen "Wöchentlichen COVID-19-Lagebericht" vom 02.09.2021, S. 19 mit:

Die Impfdurchbrüche sind auf S. 18 definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer
Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde.

Woher stammen die Daten der symptomatischen Covid-19-Fälle gesamt? Bei wie vielen der Fälle ist der Impfstatus sicher bekannt?

Wie sind die "hospitalisierten COVID-19-Fälle gesamt" und "auf Intensivstation" definiert? Sind dies alle hospitalisierten Personen mit einem positivem PCR-Test? Sind dies nur Fälle mit COVID-19 Symptomatik, wie bei den "Impfdurchbrüchen"? Oder Fälle, die wegen COVID-19 hospitalisiert sind? Gibt die Datenbasis den Grund der Hospitalisierung her? Gibt die Datenbasis auch weitere Erkrankungen bei einer Komorbidität her?

Bei den Verstorbenen: sind dies Verstorbene "an" COVID-19 oder "an und mit" dem Virus Verstorbene? Woher stammen die Daten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Datenbasis…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfdurchbrüche und hospitalisierte Covid-19 Fälle - Datenbasis [#227801]
Datum
3. September 2021 18:52
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Datenbasis liegt den in den Wochenberichten des RKI zu den hospitalisierten Fällen zu Grunde? Bitte teilen Sie mir die Datenbasis zum aktuellen "Wöchentlichen COVID-19-Lagebericht" vom 02.09.2021, S. 19 mit: Die Impfdurchbrüche sind auf S. 18 definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Woher stammen die Daten der symptomatischen Covid-19-Fälle gesamt? Bei wie vielen der Fälle ist der Impfstatus sicher bekannt? Wie sind die "hospitalisierten COVID-19-Fälle gesamt" und "auf Intensivstation" definiert? Sind dies alle hospitalisierten Personen mit einem positivem PCR-Test? Sind dies nur Fälle mit COVID-19 Symptomatik, wie bei den "Impfdurchbrüchen"? Oder Fälle, die wegen COVID-19 hospitalisiert sind? Gibt die Datenbasis den Grund der Hospitalisierung her? Gibt die Datenbasis auch weitere Erkrankungen bei einer Komorbidität her? Bei den Verstorbenen: sind dies Verstorbene "an" COVID-19 oder "an und mit" dem Virus Verstorbene? Woher stammen die Daten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227801/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#227801…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#227801]
Datum
6. September 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#22…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#227801]
Datum
5. Oktober 2021 07:55
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfdurchbrüche und hospitalisierte Covid-19 Fälle - Datenbasis“ vom 03.09.2021 (#227801) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227801 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227801/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#227801] …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#227801]
Datum
11. November 2021 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage können Sie daher an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> (hier im CC) richten. Das Monitoring von Impfdurchbrüchen durch das Robert Koch – Institut (RKI) im regulären Wochenbericht, basiert auf den nach IfSG übermittelten Meldedaten. Eine umfangreiche Zusammenstellung des Datenmaterials zum Download und zur individuellen Abfrage finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... sowie auf der Seite der „Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin“ (DIVI). https://www.divi.de/ Ergänzend verweisen wir hinsichtlich der häufig gestellten Fragen (z.B. "Wie werden Todesfälle erfasst?") auf unsere FAQs unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... Zukünftige Nachfragen zu Ihrer Anfrage werden vom Postfach <<E-Mail-Adresse>> aus den o.g. Gründen nicht beantwortet. Bitte richten Sie diese an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#2278…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.09.2021 Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0363 [#227801]
Datum
11. November 2021 18:02
Status
Sehr Antragsteller/in das vorrangige Ziel der Impfung ist es, Erkrankung und Tod zu verhindern, nicht Infektionen. Im Wochenbericht setzen wir daher symptomatische (!) COVID-19-Fälle mit Angaben zum Impfstatus in Relation zu den geimpften, symptomatischen (!) COVID-19-Fällen. Asymptomatische Geimpfte oder Ungeimpfte gehen in diese Auswertung nicht ein. Insofern werden hier nicht wie manchmal behauptet Äpfel und Birnen verglichen. Das gleiche gilt natürlich auch für die Impfdurchbrüche bei Hospitalisierten und ITS-Patienten, was auch der Tabelle im Wochenbericht zu entnehmen ist (http://www.rki.de/covid-19-wochenbericht). Im Wochenbericht steht u.a.: " Ausreichende Angaben zum Impfstatus lagen für 80 % der symptomatischen COVID-19-fälle vor." Bei der Auswertung der Daten kann auf Basis der an das RKI übermittelten Daten nicht immer sicher nach Hospitalisierungsgrund unterschieden werden, so dass Angaben von allen hospitalisierten COVID-19-Fällen ausgewertet werden. Die Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht bezieht sich klar auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (siehe auch https://www.bundesanzeiger.de/pub/pub... AT 12.07.2021 V1.pdf). Es sollten daher in der Regel nur Personen gemeldet werden, die aufgrund ihrer COVID-19-Erkrankung hospitalisiert wurden. Im Kapitel zu Impfeffektivität/Impfdurchbrüchen werden hospitalisierte Impfdurchbrüche in Bezug zu Hospitalisierungen gesetzt, und symptomatische Impfdurchbrüche zu Fällen mit Symptomen - das ist das Entscheidende. Die meisten COVID-19-Todesfälle wurden/werden von den Gesundheitsämtern und Landesbehörden als "verstorben an COVID-19" an das RKI übermittelt, siehe auch die FAQ "Wie werden Todesfälle erfasst?" unter www.rki.de/covid-19-faq. Der bei weitem größte Teil der seit der 5. KW übermittelten COVID-19-Fälle war nicht geimpft. Wichtig ist zu verstehen, dass wir aufgrund der hohen Impfquote zwar mehr Impfdurchbrüche und einen höheren Anteil an Impfdurchbrüchen unter den Meldefällen sehen. Vereinfacht gesagt: Wenn 100% der Menschen geimpft sind, dann sind 100% der COVID-19-Fälle geimpft. Hätten wir aber keine so hohe Impfquote, hätten wir deutlich mehr Fälle insgesamt, siehe auch die FAQ "Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?" unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen. Außerdem veröffentlicht das RKI die Inzidenz nach Geimpften/Ungeimpften für symptomatische Patienten und für hospitalisierte Patienten. Die RKI-Daten werden immer am Monatsende im Wochenbericht veröffentlicht, zuletzt im Bericht vom 28. Oktober 2021 (www.rki.de/covid-19-wochenbericht), dort ab Seite 24. Die Wirksamkeit der Impfung wird v.a. in klinischen Studien ermittelt (Vergleich der Erkrankungsraten Geimpfter versus Ungeimpfter), diese Studienergebnisse finden Sie in den wissenschaftlichen Begründungen der STIKO unter www.rki.de/covid-19-impfempfehlung und in den FAQ www.rki.de/covid-19-faq-impfen, unter anderem "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?". Siehe auch die Publikation in Eurosurveillance: "Effectiveness of COVID-19 vaccines against SARS-CoV-2 infection with the Delta (B.1.617.2) variant: second interim results of a living systematic review and meta-analysis, 1 January to 25 August 2021" (https://www.eurosurveillance.org/cont...). In diesem Systematischen Review wird u.a. die Wirksamkeit gegen Hospitalisierung untersucht. Die Autoren und Autorinnen schlussfolgern hier: "Current evidence shows that COVID-19 vaccines licensed in the EU are moderately to highly effective in preventing SARS-CoV-2 infections with the Delta variant, while effectiveness against severe courses of COVID-19 remains high." Die Impfung gegen COVID-19 in Deutschland zeigt eine hohe Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2-Infektionen, Krankheitslast und Sterbefälle, sie hat bis Juli 2021 geschätzt bereits mehr als 38.000 COVID-19-Todesfälle verhindert, siehe dazu die Analyse der Impfeffekte im Zeitraum Januar bis Juli 2021 im Epid Bull 35/2021: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Interessant ist für Sie ggf. auch der Beitrag im Deutschen Ärzteblatt https://www.aerzteblatt.de/nachrichte... Mit herzlichen Grüßen