Impfreihenfolge

Nach welchem Algorithmus wird die Impfreihenfolge innerhalb der Gruppen mit höchster Priorität, mit hoher Priorität und mit erhöhter Priorität nach der CoranaImpfV festgelegt und wer hat diese Reihenfolge festgelegt? Ich bin aufgrund meines Alters priorisiert und damit unmittelbar betroffen.

Ergebnis der Anfrage

Meine Frage wurde nicht beantwortet. Vielmehr wurde ein Standardtext, der nicht zu der Frage paßt, als Antwort geschickt. Aus den Medien, z. B. Süddeutsche online vom 30.05.2021, habe ich erfahren, dass der exakte Algorithmus der Impfreihenfolge aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht wird - um Missbrauch vorzubeugen. Eine Kontolle ist somit für Außenstehende nicht möglich. Auch der Landrat des Landkreises München hat mehrfach geäußert, dass ihm der Algorithmus nicht bekannt gegeben wurde.
Auch die Frage, welches Institution den Algorithmus festgelegt hat, wurde nicht beantwortet.
Dies erinnert an den Obrigkeitsstaat und nicht an eine demokratische Gesellschaft

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. April 2021
  • Frist
    22. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welchem Algorithmus…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfreihenfolge [#218869]
Datum
20. April 2021 21:36
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchem Algorithmus wird die Impfreihenfolge innerhalb der Gruppen mit höchster Priorität, mit hoher Priorität und mit erhöhter Priorität nach der CoranaImpfV festgelegt und wer hat diese Reihenfolge festgelegt? Ich bin aufgrund meines Alters priorisiert und damit unmittelbar betroffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218869/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Ihre Frage zum Impfportal Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben das Recht, von uns je…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihre Frage zum Impfportal
Datum
21. April 2021 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
74,1 KB
image002.png
42,3 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben das Recht, von uns jederzeit auf Antrag eine Auskunft über die von uns verarbeiteten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DSGVO zu erhalten. Bitte richten Sie ihr Auskunftsrecht an das jeweilige örtliche Impfzentrum, das Ihre Daten verarbeitet. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/02/datenschutz_impfseite_20210129.pdf Mit freundlichen Grüßen