Impfschaden

Ist die Coronaimpfung, eventuelle Impfschäden,durch das soziale Entschädigungsrecht abgedeckt?

Ergebnis der Anfrage

Die Zuständigkeit liegt beim BM für Gesundheit?! Schön, nur das war nicht die Frage.
Habe ich in Ihrer Antwort etwas nicht verstanden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist die Coronaimpfung, eve…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschaden [#219035]
Datum
22. April 2021 22:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist die Coronaimpfung, eventuelle Impfschäden,durch das soziale Entschädigungsrecht abgedeckt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219035/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. April 2021 an das Bundesministerium für Arbeit und Soz…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Anfrage Impfschaden
Datum
26. April 2021 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. April 2021 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In Ihrer E-Mail möchten Sie wissen, ob eventuelle Impfschäden durch die Corona Schutzimpfung durch das Soziale Entschädigungsrecht abgedeckt sind. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Gerne leite ich Ihr Anliegen an das Bundesministerium für Gesundheit weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Siehe oben! ( Ergebnis der Anfrage) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Impfschaden [#219035]
Datum
26. April 2021 21:47
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Siehe oben! ( Ergebnis der Anfrage) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219035/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 22. April 2021, AZ L 4-96/Antragsteller/in/21 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail v…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. April 2021, AZ L 4-96/Antragsteller/in/21
Datum
21. Juni 2021 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. April 2021, die mir vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeleitet wurde. Ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung Ihrer E-Mail wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 Infektionsschutzgesetz klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. Informationen zur Frage "Wer haftet bei Schäden?" und Antworten dazu finden Sie darüber hinaus unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html. Mit freundlichen Grüßen