Impfschäden Anerkennung Post-Vac

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Berlin gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?)

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

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  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
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Betreff
Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293170]
Datum
23. November 2023 09:31
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Berlin gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?) Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293170/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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