Impfschäden Anerkennung Post-Vac

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Schleswig-Holstein gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?)

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, wievi…
An Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293277]
Datum
24. November 2023 12:35
An
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Schleswig-Holstein gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?) Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293277/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Ihre E-Mail ist im Landesamt für soziale Dienste eingegangen und…
Von
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Betreff
RE: [EXTERN] Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293277]
Datum
27. November 2023 06:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Guten Tag, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Ihre E-Mail ist im Landesamt für soziale Dienste eingegangen und wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Die Bearbeitung selbst wird je nach Sachverhalt noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollten wir weitere Angaben von Ihnen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gleichzeitig möchten wir Sie auf unsere Homepage aufmerksam machen: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASD/lasd_node.html<http://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASD/lasd_node.html>. Hier finden Sie alle unsere Formulare und viele Antworten auf häufige Fragen. Bitte beachten Sie, dass dies eine automatisch erstellte E-Mail ist. Eine Antwort auf diese Mail ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Anfrage. In Schleswig-Holstein werden Anträge …
Von
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293277]
Datum
29. November 2023 13:53
Status
image001.jpg
32,6 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Anfrage. In Schleswig-Holstein werden Anträge auf Entschädigung aufgrund des Verdachts auf einen Impfschaden vom Landesamt für soziale Dienste (LAsD) bearbeitet. Ihre Frage können wir leider nicht beantworten. Eine statistische Erfassung anhand der von Ihnen aufgeführten Symptomatik erfolgt nicht. Allgemeine Informationen zu Nebenwirkungen oder Komplikationen (unabhängig von einem Antrag auf Entschädigungsleistungen bei den Länderverwaltungen) werden in dem bundesweit etablierten Verfahren von Ärztinnen und Ärzten direkt an das Paul-Ehrlich Institut gemeldet, wo diese in Deutschland zusammenlaufen und bewertet werden. Die Erkenntnisse fließen auch in die jeweiligen Sicherheitsberichte ein, siehe: www.pei.de/sicherheitsbericht<http://www.pei.de/sicherheitsbericht>. Mit freundlichen Grüßen