Impfschäden Anerkennung Post-Vac

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Thüringen gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?)

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293278]
Datum
24. November 2023 12:36
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Thüringen gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?) Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293278/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24.12.2023 haben Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
WG: Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293278]
Datum
27. November 2023 12:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 24.12.2023 haben Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gem. § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-19/23 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchten wir schon vorab hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit – mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands – noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchten wir jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) nach Zeitaufwand: 18,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage zur Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten nach Nr. 2.1 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung zum ThürTG (ThürTGVwKostO): - bis einschließlich DIN A4: Ø 0,10 Euro je Seite (schwarz-weiß) Ø 0,20 Euro je Seite (farbig) - DIN A3: Ø 0,20 Euro je Seite (schwarz-weiß) Ø 0,40 Euro je Seite (farbig) - größer als DIN A3: Ø In voller Höhe Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Ergänzend verweise ich auf § 4 ThürTGVwKostO (beigefügt). Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 24.11.2023 wie viele Anträge auf Impfschäden bzgl. d…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
WG: Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293278]
Datum
11. Dezember 2023 10:29
Status
image001.png
17,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 24.11.2023 wie viele Anträge auf Impfschäden bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfungen, etc.) bis zum 15.11.2023 in Thüringen gestellt worden sind und wie über diese Anträge entschieden wurde, können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat Folgendes mitteilen: Bis zum 15.11.2023 wurden beim Thüringer Landesverwaltungsamt 21 Anträge hinsichtlich der beschriebenen Erkrankungsthematik gestellt. Die Anträge befinden sich sämtlich noch in der Bearbeitung. Eine abschließende Entscheidung über einen der Anträge ist bislang noch nicht erfolgt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen