Impfschäden Anerkennung Post-Vac

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Brandenburg gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?)

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesamt für Soziales und Versorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293171]
Datum
23. November 2023 09:33
An
Landesamt für Soziales und Versorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Brandenburg gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?) Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293171/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Soziales und Versorgung
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre u.g. Anfrage wird Folgendes mitgeteilt. Wer durch eine Corona…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung
Betreff
WG: Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293171]
Datum
11. Dezember 2023 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre u.g. Anfrage wird Folgendes mitgeteilt. Wer durch eine Corona-Schutzimpfung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Prüfung, ob eine geltend gemachte Gesundheitsstörung als Impfschaden anerkannt werden kann, richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften der §§ 60 ff. IfSG in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und den Bestimmungen der Versorgungsmedizinverordnung. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, erfolgt im Land Brandenburg durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). In den Anträgen auf Anerkennung von durch Coronaschutzimpfung verursachte Impfschäden sind individuelle Angaben zum Gesundheitszustand und zu denjenigen Gesundheitsstörungen enthalten, die Antragstellende auf die Impfung zurückführen. Eine Zuordnung und Erfassung nach den in der Frage benannten Symptomkomplexen erfolgt nicht. Bis zum 30. November 2023 sind beim LASV 353 Anträge auf Anerkennung eines erlittenen Impfschadens durch eine Schutzimpfung, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit Nummer 2, des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurde, eingegangen. Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Über 184 Anträge wurde bislang entschieden. Sechs Antragstellenden wurden Leistungen nach § 60 Absatz 1 IfSG bewilligt, 157 Anträge wegen fehlender Kausalität und zwei Anträge wegen anderer Gründe abgelehnt, sowie 19 an die zuständige Behörde eines anderen Bundeslandes weitergeleitet. Gegen 88 Entscheidungen wurde Widerspruch eingelegt, in 25 Fällen Klage Mit freundlichen Grüßen