Impfschäden Anerkennung Post-Vac

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Hamburg gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?)

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

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Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293173]
Datum
23. November 2023 09:37
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, wieviele Anträge auf Impfschäden sind bzgl. der Erkrankungsthematik/-gruppe (Post-Vac, Long-Covid nach Impfung, ME/CFS nach Impfung, POTS nach Impfunge, etc.) bis zum 15.11.2023 in Hamburg gestellt worden und wieviele dieser Anträge wurden positiv beschieden, wie viele abgelehnt und wie viele sind noch in Bearbeitung? Bei der genannten Zahl der Ablehnungen, wie viele davon sind im Widerspruchsverfahren? (Oder ist diese Anzahl in den "noch nicht beschiedenen enthalten?) Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293173/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> eine Auswertung der Impfschäden nach Erkrankungsgruppen erstellen wir nich…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Impfschäden Anerkennung Post-Vac [#293173]
Datum
23. November 2023 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine Auswertung der Impfschäden nach Erkrankungsgruppen erstellen wir nicht. Auswertungen zu Antragszahlen und Bearbeitungsstand erstellen wir händisch und auf Anfrage, etwa von der Presse. Wegen der Umstellungsarbeiten auf das neue SGB XIV können wir zur Zeit keine solchen Auswertungen ausführen. Dies wäre frühestens ab Mitte Januar wieder möglich. Zur Gebührenpflicht einer solchen Auskunft könnten wir uns auch erst zu diesem Zeitpunkt äußern. Sollte für Sie eine solche Auskunft ab Mitte Januar dennoch von Interesse sein, bitte ich Sie, sich wieder bei uns zu melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gruß