Impfschäden nach § 60 IfSG

Ich bitte Sie, um eine Mitteilung der Gesundheitsstörungen - gerne mit dazugehörigem ICD-10-Code, die in Ihrem Landkreis eine Anerkennung als Impfschaden nach § 60 IfSG im Zuge einer Sars-Cov2-Immunisierung bis zum jetzigen Zeitpunkt begründet haben.

Zudem bitte ich Sie, mir gültige Dienstanweisungen zukommen zulassen, die den Ablauf einer Anerkennung/Ablehnung eines Impfschadens nach § 60 IfSG beschreiben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
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Valentina Beiz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie, um eine Mitteilung …
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Impfschäden nach § 60 IfSG [#303184]
Datum
15. März 2024 11:46
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie, um eine Mitteilung der Gesundheitsstörungen - gerne mit dazugehörigem ICD-10-Code, die in Ihrem Landkreis eine Anerkennung als Impfschaden nach § 60 IfSG im Zuge einer Sars-Cov2-Immunisierung bis zum jetzigen Zeitpunkt begründet haben. Zudem bitte ich Sie, mir gültige Dienstanweisungen zukommen zulassen, die den Ablauf einer Anerkennung/Ablehnung eines Impfschadens nach § 60 IfSG beschreiben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 303184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303184/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz

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Landratsamt Ludwigsburg
Sehr geehrte Frau Beiz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Antworten kann ich Ihnen zu Ihren Fragen geben: Ic…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
AW: Impfschäden nach § 60 IfSG [#303184]
Datum
19. März 2024 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Beiz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Antworten kann ich Ihnen zu Ihren Fragen geben: Ich bitte Sie, um eine Mitteilung der Gesundheitsstörungen - gerne mit dazugehörigem ICD-10-Code, die in Ihrem Landkreis eine Anerkennung als Impfschaden nach § 60 IfSG im Zuge einer Sars-Cov2-Immunisierung bis zum jetzigen Zeitpunkt begründet haben. -> Im Landkreis Ludwigsburg wurde im versorgungärztlichen Dienst bislang ein Fall nach §60 IfSG anerkannt. Nähere Auskünfte darf ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht geben. Zudem bitte ich Sie, mir gültige Dienstanweisungen zukommen zulassen, die den Ablauf einer Anerkennung/Ablehnung eines Impfschadens nach § 60 IfSG beschreiben. -> Im versorgungsärztlichen Dienst des Landkreis Ludwigsburg gibt es keine Dienstanweisung zur Anerkennung / Ablehnung von Impfschäden Mit freundlichen Grüßen,