Impfstoff Corona

Können Sie mir bitte konkret sagen, bis wann wir in Deutschland mit einem Totimpfstoff gegen Corona rechnen können?
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie mir bitte konk…
An Stadt Chemnitz - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstoff Corona [#226482]
Datum
10. August 2021 11:22
An
Stadt Chemnitz - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie mir bitte konkret sagen, bis wann wir in Deutschland mit einem Totimpfstoff gegen Corona rechnen können? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Chemnitz - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.08.2021. Zum derzeitigen Stand liegen uns hierzu leide…
Von
Stadt Chemnitz - Gesundheitsamt
Betreff
Impfstoff Corona; Ihre Anfrage vom 10.08.2021
Datum
11. August 2021 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.08.2021. Zum derzeitigen Stand liegen uns hierzu leider keine weiterführenden Informationen vor. Für die Planung und Verteilung eines Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer zuständig. Für die Zulassung von Impfstoffen, d. h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) nach der Zulassung ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das BMG bzw. Sozialministerium Sachsen (SMS). Zusätzlich führt das RKI den Vergleich zum Totimpfstoff wie folgt in den FAQ´s auf: "Die Vektor-basierten COVID-19-Impfstoffe Vaxzevria (AstraZeneca) und COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) bestehen aus harmlosen, bei Menschen nicht vermehrungsfähigen Viren aus der Familie der Adenoviren (Erkältungsviren), die so modifiziert wurden, dass sie das Gen mit dem Bauplan für die Herstellung eines optimierten Oberflächenproteins des Coronavirus (SARS-CoV-2-Spikeproteins) enthalten. Da diese Impfstoffe keine vermehrungsfähigen Viren enthalten, können sie mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden. Dies bedeutet, dass man davon ausgehen kann, dass die Anwendung der Impfstoffe auch bei Immundefizienz sicher ist." Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße