Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Ich nehme Bezug auf den Bericht
https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/impfung-gegen-corona-soeder-wir-muessen-den-lockdown-verlaengern-weil-nicht-genuegend-impfstoff-da-ist_id_12775218.html
und bitte Sie, mir alle Dokumente zu übersenden, die die Intervention der Bundeskanzlerin ("Drängen auf eine europäische Lösung") sowie deren Einflussnahmen auf die Beschaffung von Impfstoffen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, belegen (bspw. auch Vermerke über Telefonate, SMS, usw.).
Ebenfalls bitte ich um Übersendung des Briefes "an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, den Spahn gemeinsam mit den Kollegen aus Italien, Frankreich und den Niederlanden verfasst haben soll".
Weiter bitte ich um die Dokumentation des diesbezüglichen "Drängens" der Bundeskanzlerin, bspw. Gesprächsvermerke, SMS usw.
Schließlich bitte ich um die Warnungen aus Ihrem Hause ("Der Gesundheitsminister habe davor gewarnt, dass zu viele Beteiligte den Beschaffungsprozess verzögern könnten.").
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 207783
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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