Impfsurveillance - Impfmeldungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Eine Liste mit den Daten die ihnen täglich nach
§ 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes übermittelt wurden.
Hiervon begehre ich den größtmöglichen Datensatz, der aber jeweils alle Daten (Punkt 1-9) enthält.
1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person,
5. Kennnummer und Landkreis des Leistungserbringers nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 6,
6. Datum der Schutzimpfung,
7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung),
8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname),
9. Chargennummer.

Besten Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit de…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfsurveillance - Impfmeldungen [#239218]
Datum
30. Januar 2022 12:18
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit den Daten die ihnen täglich nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes übermittelt wurden. Hiervon begehre ich den größtmöglichen Datensatz, der aber jeweils alle Daten (Punkt 1-9) enthält. 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person, 5. Kennnummer und Landkreis des Leistungserbringers nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 6, 6. Datum der Schutzimpfung, 7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung), 8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname), 9. Chargennummer. Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.01.2022
Datum
1. Februar 2022 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0115. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 30.01.2022 [#239218] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impf…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.01.2022 [#239218]
Datum
16. März 2022 21:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ vom 30.01.2022 (#239218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0115] [#239218] Sehr Antragstel…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0115] [#239218]
Datum
12. April 2022 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zunächst bitten wir die verspätete Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage ausdrücklich zu entschuldigen. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zum digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung verweisen wir Sie auf die bereits veröffentlichten Informationen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html Ein Anspruch auf darüberhinausgehenden Zugang zu Daten ist nicht gegeben. Das RKI wertet die ihm übermittelten Daten nach relevanten Gesichtspunkten aus und veröffentlicht die Ergebnisse dieser Auswertungen, unter anderem auch zur impfsurveillance, auf seiner Internetseite, insbesondere im Wochenbericht. Diesen können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0115] [#239218] Sehr geehrt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0115] [#239218]
Datum
12. April 2022 21:54
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für ihre Antwort. Sie schreiben: "Ein Anspruch auf darüberhinausgehenden Zugang zu Daten ist nicht gegeben.", in wie fern ist ein Zugang zu den geforderten Daten nicht gegeben? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/
Robert Koch-Institut
Ihr Schreiben vom 12.04.2022 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/00…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Schreiben vom 12.04.2022 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0115] [#239218]
Datum
13. April 2022 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag wurde umfassend mit dem Antwortschreiben vom 12.04.2022 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Bitte beachten Sie, dass das IFG keinen Anspruch auf Informationsbeschaffung oder Beantwortung konkreter Einzelfragen beinhaltet, sondern lediglich auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 12.04.2022 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.01.2022 [Az. 2.13.0…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 12.04.2022 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.01.2022 [Az. 2.13.04/0004#0115] [#239218]
Datum
14. April 2022 20:07
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, "Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen." das ist für mich nicht nachvollziehbar, da ihnen diese Information vorliegen. Ich fordere sie hiermit erneut auf mir diese Daten zugänglich zu machen: Eine Liste mit den Corona-Impf-Daten die ihnen täglich nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes übermittelt wurden/werden. Hiervon begehre ich den größtmöglichen Datensatz, der aber jeweils alle Daten (Punkt 1-9) enthält. 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis der zu impfenden Person, 5. Kennnummer und Landkreis des Leistungserbringers nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 6, 6. Datum der Schutzimpfung, 7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung), 8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname), 9. Chargennummer. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ [#239218]
Datum
14. April 2022 20:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239218/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir, der Behörde vorliegende Daten, unbegründet nicht zugänglich gemacht werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 239218.pdf Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
19. April 2022 13:29
Status
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
30. Mai 2022 11:52
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. des Einspruchs meinerseits, das hängt von der ordentlichen Begründung bzgl. …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ [#239218] # IFG-721/002 II#0544 [#239218]
Datum
30. Mai 2022 21:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. des Einspruchs meinerseits, das hängt von der ordentlichen Begründung bzgl. der Ablehnung meiner Informationsanfrage ab - diese habe ich bis dato nicht erhalten. Die Ablehnung des RKI: "Sehr geehrter Herr Dorsch, zunächst bitten wir die verspätete Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage ausdrücklich zu entschuldigen. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zum digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung verweisen wir Sie auf die bereits veröffentlichten Informationen unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... https://github.com/robert-koch-instit... https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Ein Anspruch auf darüberhinausgehenden Zugang zu Daten ist nicht gegeben. ... [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) Robert Koch-Institut" Ich möchte sie daher bitten, das RKI darauf hinzuweisen, dass eine Ablehnung ordentlich begründet werden muß. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 239218 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
31. Mai 2022 08:56
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank, das Schreiben ist heute angekommen. Mit freundlichen Grüßen <<…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ [#239218] # IFG-721/002 II#0544 [#239218]
Datum
31. Mai 2022 21:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank, das Schreiben ist heute angekommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ vom 30.01.20…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Impfsurveillance - Impfmeldungen“ [#239218] # IFG-721/002 II#0544 [#239218]
Datum
1. Juni 2022 21:25
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ vom 30.01.2022 (#239218) wurde von Ihnen auf Grund der Datenschutzproblematik abgelehnt . Wobei ich bei P1-4 dies nicht ganz nachvollziehen kann, da die Daten ja nur mit einem Pseudonym verbunden sind. Aber dass ist für mich erst mal nicht relevant, ich habe nun den Umfang der Anfrage etwas abgewandelt: Eine Liste mit den Corona-Impf-Daten die ihnen täglich nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes übermittelt wurden/werden. Hiervon begehre ich den größtmöglichen Datensatz, der aber jeweils alle Daten (Punkt 1-9) enthält. 1. entfällt 2. Geburtsjahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl der zu impfenden Person, 5. entfällt 6. Datum der Schutzimpfung, 7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung), 8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname), 9. Chargennummer. Für den Fall, dass widererwarten ihrerseits weiterhin Datenschutzprobleme gesehen werden bitte ich ihrerseits um einen Vorschlag bzgl. des möglichen Datenspektrums. Bzgl. einer weiteren Reduzierung der Datenmenge (Meldungen) schlage ich folgende Filterung vor: nur Meldungen bei denen die Quersumme des Geburtsjahr 11 ist und nur mit "Datum der Schutzimpfung am"=ersten Tag eines Monats. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 01.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.06.2022
Datum
8. Juni 2022 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0210. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2022 09:11
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Nachfrage. Leider besteht erneut Vermittlungsbedarf. Meine Anf…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ [#239218] # IFG-721/002 II#0544 [#239218]
Datum
7. Juli 2022 22:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für die Nachfrage. Leider besteht erneut Vermittlungsbedarf. Meine Anfrage wurde auf Grund von Datenschutzproblemen abgelehnt, daher habe ich die Anfrage angepasst, das war am 01.06.22 und ich habe darauf noch keine Antwort erhalten (nur eine Eingangsbestätigung). Hier meine Anfrage: "Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ vom 30.01.2022 (#239218) wurde von Ihnen auf Grund der Datenschutzproblematik abgelehnt . Wobei ich bei P1-4 dies nicht ganz nachvollziehen kann, da die Daten ja nur mit einem Pseudonym verbunden sind. Aber dass ist für mich erst mal nicht relevant, ich habe nun den Umfang der Anfrage etwas abgewandelt: Eine Liste mit den Corona-Impf-Daten die ihnen täglich nach § 13 Absatz 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes übermittelt wurden/werden. Hiervon begehre ich den größtmöglichen Datensatz, der aber jeweils alle Daten (Punkt 1-9) enthält. 1. entfällt 2. Geburtsjahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl der zu impfenden Person, 5. entfällt 6. Datum der Schutzimpfung, 7. Beginn oder Abschluss der Impfserie (Erst-, Folge- oder Auffrischimpfung), 8. impfstoffspezifische Dokumentationsnummer (Impfstoff-Produkt oder Handelsname), 9. Chargennummer. Für den Fall, dass widererwarten ihrerseits weiterhin Datenschutzprobleme gesehen werden bitte ich ihrerseits um einen Vorschlag bzgl. des möglichen Datenspektrums. Bzgl. einer weiteren Reduzierung der Datenmenge (Meldungen) schlage ich folgende Filterung vor: nur Meldungen bei denen die Quersumme des Geburtsjahr 11 ist und nur mit "Datum der Schutzimpfung am"=ersten Tag eines Monats." Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, Antwort ist eingegangen und Entscheidung wird akzeptiert. Mit freundlichen Grüßen…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem RKI wegen Ihrer Anfrage „Impfsurveillance - Impfmeldungen“ [#239218] # IFG-721/002 II#0544 [#239218]
Datum
23. August 2022 20:36
An
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Antwort ist eingegangen und Entscheidung wird akzeptiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239218/