Impfsurveillance nach §13 IfSG Abs. 5

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Das PEI ist seit 2020 gesetzlich verpflichtet, Abrechnungsdiagnosen der Krankenkassen laut Gesetz für die Überwachung der Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe zu verwenden.

Am 02.02.2023 habe ich dem PEI zu dieser Thematik eine Anfrage nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) per Mail gesendet.

Ich wollte wissen, ob und wann das PEI welche Krankenkassen angeschrieben hat, um eine Studie zur Impfsurveillance zu erstellen und ob diese Studie zustande gekommen ist
und habe um Übersendung von Unterlagen gebeten, aus denen sich entnehmen lässt, welche "großen gesetzlichen Krankenkassen" das PAUL-EHRLICH-INSTITUT kontaktiert hat, an der Studie teilzunehmen.

Ich schrieb dem PEI:
Bitte senden Sie mir dazu Kopien aller Briefe/Emails, die das PEI an die "großen gesetzlichen Krankenkassen" in diesem Zusammenhang versendet hat und alle Antworten der Krankenkassen, die das PEI im Zusammenhang damit erhalten hat.

Darüber hinaus bat ich um Unterlagen, aus denen Folgendes zu entnehmen ist:

1.) Welche Studien auf Basis der elektronischen Gesundheitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen vom PEI seit dem 2. Quartal 2021 durchgeführt wurden.

2.) Alle Daten, die aus diesen Studien ermittelt werden konnten.

Ich bin sehr darüber irritiert, dass ich die angefragten Unterlagen bis zum heutigen Tag, dem 02.04.2023, trotz wiederholter Erinnerungen nicht erhalten habe.

Nach § 7 IFG soll der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Bei Beteiligung Dritter kann sich diese Frist entsprechend verlängern,
ebenso wenn die begehrte Information einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert.

Für die Beantwortung meiner Anfrage ist weder eine Drittbeteiligung notwendig noch ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich.

Diese Informationen sind von großem öffentlichen Interesse!

Beim RKI kann man zur Impfsurveillance folgenden Hinweis lesen:

Von allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden anonymisierte Abrechnungsdaten niedergelassener Ärzte zu Impfleistungen, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und Diagnosen impfvermeidbarer Erkrankungen an das RKI übermittelt.

Mit Hilfe dieser Daten, die die Leistungen gegenüber allen gesetzlich Krankenversicherten widerspiegeln, lassen sich Impfquoten, die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Erkrankungszahlen repräsentativ für alle Bundesländer bis auf Kreisebene und für verschiedene Altersgruppen abschätzen. Die Analyse dieser Versorgungsdaten kann fehlende epidemiologische und gesundheitspolitische Informationen liefern und Datenlücken schließen.

Die KV-Impfsurveillance ist ein durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Forschungsprojekt.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html

Es ist also keineswegs so, dass eine derartige Impfsurveillance, wie seit 2020 für die "Coronaschutzimpfungen" explizit gesetzlich gefordert wird, etwas gänzlich Neues wäre.

Man hätte die Impfsurveillance genau so, wie man es schon lange macht, über anonymisierte Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen durchführen können.

Mittlerweile weiß ich aufgrund einer Auskunft des BGM auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler, dass das PEI einige Krankenversicherungen und Institutionen am 21.05.2021 kontaktiert hat
und dass mit Stand vom 07.03.2023 keine derartige Studie zur Impfsurveillance zustande gekommen ist.

Es ist somit offenbar so, dass das PEI seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Impfsurveillance in Zusammenarbeit mit den großen deutschen Krankenversicherungen bis heute nicht nachgekommen ist.

Sollte dies stimmen, bitte ich darum, mir dies einfach nur kurz schriftlich zu bestätigen und um Auskunft, wann das PEI die vom Gesetzgeber geforderte Studie beginnen wird und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist.

Sofern Sie sich nicht dazu in der Lage sehen, meine Bitte zu erfüllen, weil diese nicht die Rahmenbedingungen des IFG erfüllt, bitte ich alternativ um Unterlagen, aus denen folgende Daten zu entnehmen sind:

1. Die Antworten aller angeschriebenen Krankenkassen und Institutionen, in denen diese ihre Gründe daglegen, weshalb man nicht an der Studie teilnehmen kann oder will.

2. Dokumente die Auskunft darüber geben, weshalb das PEI die Teilnahme der großen deutschen Krankenversicherungen nicht verbindlich gefordert hat statt darum zu bitten.

(Schließlich fordert der Gesetzgeber explizit, dass diese Impfsurveillance erfolgt.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das PEI ist seit 2020 gesetzlich verp…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfsurveillance nach §13 IfSG Abs. 5 [#274648]
Datum
2. April 2023 16:50
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das PEI ist seit 2020 gesetzlich verpflichtet, Abrechnungsdiagnosen der Krankenkassen laut Gesetz für die Überwachung der Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe zu verwenden. Am 02.02.2023 habe ich dem PEI zu dieser Thematik eine Anfrage nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz) per Mail gesendet. Ich wollte wissen, ob und wann das PEI welche Krankenkassen angeschrieben hat, um eine Studie zur Impfsurveillance zu erstellen und ob diese Studie zustande gekommen ist und habe um Übersendung von Unterlagen gebeten, aus denen sich entnehmen lässt, welche "großen gesetzlichen Krankenkassen" das PAUL-EHRLICH-INSTITUT kontaktiert hat, an der Studie teilzunehmen. Ich schrieb dem PEI: Bitte senden Sie mir dazu Kopien aller Briefe/Emails, die das PEI an die "großen gesetzlichen Krankenkassen" in diesem Zusammenhang versendet hat und alle Antworten der Krankenkassen, die das PEI im Zusammenhang damit erhalten hat. Darüber hinaus bat ich um Unterlagen, aus denen Folgendes zu entnehmen ist: 1.) Welche Studien auf Basis der elektronischen Gesundheitsdaten der gesetzlichen Krankenkassen vom PEI seit dem 2. Quartal 2021 durchgeführt wurden. 2.) Alle Daten, die aus diesen Studien ermittelt werden konnten. Ich bin sehr darüber irritiert, dass ich die angefragten Unterlagen bis zum heutigen Tag, dem 02.04.2023, trotz wiederholter Erinnerungen nicht erhalten habe. Nach § 7 IFG soll der Informationszugang unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats erfolgen. Bei Beteiligung Dritter kann sich diese Frist entsprechend verlängern, ebenso wenn die begehrte Information einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert. Für die Beantwortung meiner Anfrage ist weder eine Drittbeteiligung notwendig noch ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich. Diese Informationen sind von großem öffentlichen Interesse! Beim RKI kann man zur Impfsurveillance folgenden Hinweis lesen: Von allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden anonymisierte Abrechnungsdaten niedergelassener Ärzte zu Impfleistungen, Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen und Diagnosen impfvermeidbarer Erkrankungen an das RKI übermittelt. Mit Hilfe dieser Daten, die die Leistungen gegenüber allen gesetzlich Krankenversicherten widerspiegeln, lassen sich Impfquoten, die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen und Erkrankungszahlen repräsentativ für alle Bundesländer bis auf Kreisebene und für verschiedene Altersgruppen abschätzen. Die Analyse dieser Versorgungsdaten kann fehlende epidemiologische und gesundheitspolitische Informationen liefern und Datenlücken schließen. Die KV-Impfsurveillance ist ein durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Forschungsprojekt. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/kv-impfsurveillance/kvis_node.html Es ist also keineswegs so, dass eine derartige Impfsurveillance, wie seit 2020 für die "Coronaschutzimpfungen" explizit gesetzlich gefordert wird, etwas gänzlich Neues wäre. Man hätte die Impfsurveillance genau so, wie man es schon lange macht, über anonymisierte Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen durchführen können. Mittlerweile weiß ich aufgrund einer Auskunft des BGM auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler, dass das PEI einige Krankenversicherungen und Institutionen am 21.05.2021 kontaktiert hat und dass mit Stand vom 07.03.2023 keine derartige Studie zur Impfsurveillance zustande gekommen ist. Es ist somit offenbar so, dass das PEI seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Impfsurveillance in Zusammenarbeit mit den großen deutschen Krankenversicherungen bis heute nicht nachgekommen ist. Sollte dies stimmen, bitte ich darum, mir dies einfach nur kurz schriftlich zu bestätigen und um Auskunft, wann das PEI die vom Gesetzgeber geforderte Studie beginnen wird und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Sofern Sie sich nicht dazu in der Lage sehen, meine Bitte zu erfüllen, weil diese nicht die Rahmenbedingungen des IFG erfüllt, bitte ich alternativ um Unterlagen, aus denen folgende Daten zu entnehmen sind: 1. Die Antworten aller angeschriebenen Krankenkassen und Institutionen, in denen diese ihre Gründe daglegen, weshalb man nicht an der Studie teilnehmen kann oder will. 2. Dokumente die Auskunft darüber geben, weshalb das PEI die Teilnahme der großen deutschen Krankenversicherungen nicht verbindlich gefordert hat statt darum zu bitten. (Schließlich fordert der Gesetzgeber explizit, dass diese Impfsurveillance erfolgt.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274648/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Paul-Ehrlich-Institut
Zwischennachricht vom PEI Das PEI benötigt mehr Zeit. Das PEI hält die Anfrage für mich hohem Aufwand verbunden, w…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht vom PEI
Datum
24. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Das PEI benötigt mehr Zeit. Das PEI hält die Anfrage für mich hohem Aufwand verbunden, was ich anders sehe, da nur wenige KVen und Institutionen in diesem Zusammenhang involviert sind und bis Stand Anfang April 2023 keine Studie begonnen wurde. Das PEI ist seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Impfsurveillance in Zusammenarbeit mit den großen deutschen Krankenversicherungen nicht nachgekommen. Das ist ein Skandal!