Impfung älterer Personen zuhause?

Wie kommt mein 90jähriger Vater an eine Impfung, wenn er pflegebedürftig zuhause lebt und nicht mehr ein Impfzentrum aufsuchen kann?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Sabine Reif
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Sabine Reif
Betreff
Impfung älterer Personen zuhause? [#206665]
Datum
17. Dezember 2020 09:50
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kommt mein 90jähriger Vater an eine Impfung, wenn er pflegebedürftig zuhause lebt und nicht mehr ein Impfzentrum aufsuchen kann?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Reif Anfragenr: 206665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206665/ Postanschrift Sabine Reif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Reif

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Reif, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben! Wegen des hohen Anfr…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Impfung älterer Personen zuhause? [#206665]
Datum
5. Januar 2021 06:45
Status
Warte auf Antwort
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25,2 KB


Sehr geehrte Frau Reif, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben! Wegen des hohen Anfrageaufkommens ist es uns leider jetzt erst möglich, auf Ihre Anfrage zu reagieren. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Auf unserer Sonderseite erhalten Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags (Stichwort Schutzimpfung). Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<htt… Die Auslieferung des EU-weit zugelassenen Impfstoffs, der von den Firmen BioNtec und Pfizer entwickelt wurde, ist angelaufen. In Nordrhein-Westfalen ist somit mit der Impfung gegen das Coronavirus begonnen worden. Die Verimpfung erfolgt zunächst ausschließlich über mobile Teams in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Lieferungen werden auf Grundlage des jeweiligen Anteils der Bevölkerungsgruppe ab 80 Jahre an die jeweiligen Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte verteilt. In einem weiteren Schritt werden dann auch diejenigen Personen ab 80 Jahren berücksichtigt werden, die in ihren eigenen vier Wänden bzw. in ihrer eigenen Häuslichkeit wohnen. Hier muss jedoch unterschieden werden zwischen den Älteren ab 80 Jahren, die noch mobil sind und denen die es nicht mehr sind. Diejenigen die noch mobil sind, können sich in dem entsprechenden Impfzentrum vor Ort impfen lassen, sobald die Impfzentren den Betrieb aufgenommen haben und genügend Impfstoff vorhanden ist. Für diejenigen Älteren ab 80 Jahren, die in ihrer Häuslichkeit wohnen, aber nicht mehr mobil sind, gilt, dass eine Verimpfung nur durch ein mobiles Team bzw. einen entsprechenden Hausbesuch erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Impfstoff auch geeignet ist für aufsuchende Impfungen. Das ist beim BioNTech-Impfstoff jedoch nicht der Fall. Impfzentren sind also noch nicht aktiviert. Dort wird erst dann mit dem Verimpfen begonnen, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Dann können Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, einen Termin in den Impfzentren vereinbaren. Denn: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Daher wird davon abgeraten, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen. Für die Terminvereinbarung wird es die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 geben. Außerdem wird die Anmeldung über eine Internetseite und eine App für das Smartphone möglich sein. Derzeit ist noch keine Terminvergabe möglich! Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig! Weitere Informationen über den Impfablauf erhalten Sie auf folgender Seite: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfab… Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Mit juristischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank! Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen