Sehr geehrte Frau Reif,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben! Wegen des hohen Anfrageaufkommens ist es uns leider jetzt erst möglich, auf Ihre Anfrage zu reagieren.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können.
Auf unserer Sonderseite erhalten Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags (Stichwort Schutzimpfung). Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse:
https://www.mags.nrw/coronavirus<htt…
Die Auslieferung des EU-weit zugelassenen Impfstoffs, der von den Firmen BioNtec und Pfizer entwickelt wurde, ist angelaufen. In Nordrhein-Westfalen ist somit mit der Impfung gegen das Coronavirus begonnen worden. Die Verimpfung erfolgt zunächst ausschließlich über mobile Teams in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Lieferungen werden auf Grundlage des jeweiligen Anteils der Bevölkerungsgruppe ab 80 Jahre an die jeweiligen Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte verteilt.
In einem weiteren Schritt werden dann auch diejenigen Personen ab 80 Jahren berücksichtigt werden, die in ihren eigenen vier Wänden bzw. in ihrer eigenen Häuslichkeit wohnen. Hier muss jedoch unterschieden werden zwischen den Älteren ab 80 Jahren, die noch mobil sind und denen die es nicht mehr sind. Diejenigen die noch mobil sind, können sich in dem entsprechenden Impfzentrum vor Ort impfen lassen, sobald die Impfzentren den Betrieb aufgenommen haben und genügend Impfstoff vorhanden ist.
Für diejenigen Älteren ab 80 Jahren, die in ihrer Häuslichkeit wohnen, aber nicht mehr mobil sind, gilt, dass eine Verimpfung nur durch ein mobiles Team bzw. einen entsprechenden Hausbesuch erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Impfstoff auch geeignet ist für aufsuchende Impfungen. Das ist beim BioNTech-Impfstoff jedoch nicht der Fall.
Impfzentren sind also noch nicht aktiviert. Dort wird erst dann mit dem Verimpfen begonnen, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.
Dann können Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, einen Termin in den Impfzentren vereinbaren. Denn: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Daher wird davon abgeraten, ohne Termin zum Impfzentrum zu kommen.
Für die Terminvereinbarung wird es die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117 geben. Außerdem wird die Anmeldung über eine Internetseite und eine App für das Smartphone möglich sein.
Derzeit ist noch keine Terminvergabe möglich! Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig!
Weitere Informationen über den Impfablauf erhalten Sie auf folgender Seite:
https://www.mags.nrw/coronavirus-impfab…
Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Mit juristischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank!
Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen