Impfung COVID-19 bei Scheidungskindern

Leider habe ich auf meine bereits gestellte Anfrage noch keine Resonanz erhalten. Ist das üblich? Sie lassen Kinder und Elternteile allein, die eine Impfung wünschen, diese jedoch durch den anderen Elternteil abgelehnt wird. Soll jeder ca 420€ für eine Entscheidungsübertragung beim Familiengericht zahlen, obwohl es die Stikoempfehlung und ein Gerichtsurteil dazu gibt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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Tanja Kallee-Walk
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leider habe ich a…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Tanja Kallee-Walk
Betreff
Impfung COVID-19 bei Scheidungskindern [#230794]
Datum
9. Oktober 2021 09:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider habe ich auf meine bereits gestellte Anfrage noch keine Resonanz erhalten. Ist das üblich? Sie lassen Kinder und Elternteile allein, die eine Impfung wünschen, diese jedoch durch den anderen Elternteil abgelehnt wird. Soll jeder ca 420€ für eine Entscheidungsübertragung beim Familiengericht zahlen, obwohl es die Stikoempfehlung und ein Gerichtsurteil dazu gibt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tanja Kallee-Walk Anfragenr: 230794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230794/ Postanschrift Tanja Kallee-Walk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tanja Kallee-Walk

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Tanja Kallee-Walk
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfung COVID-19 bei Scheidungskindern“ vom 09…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Tanja Kallee-Walk
Betreff
AW: Impfung COVID-19 bei Scheidungskindern [#230794]
Datum
13. November 2021 01:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfung COVID-19 bei Scheidungskindern“ vom 09.10.2021 (#230794) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tanja Kallee-Walk Anfragenr: 230794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230794/