Impfung mit Johnson&Johnson

Anfrage an: Ärztekammer Berlin

Wo kann ich (3.Gruppe) mich jetzt mit Johnson&Johnson impfen lassen bzw. bei welchem Arzt einen Termin vereinbaren?

Ergebnis der Anfrage

Ergebnis - null!
Das Ärzteblatt schrieb noch vor einer Woche, die Arztpraxen würden ab Anfang Mai den Impfstoff bekommen. Die Information, welche Praxen diesen Impfstoff verabreichen, mag nicht bekannt sein oder - Leiterin Berufrecht - unterliegt dem Datenschutz?!
Aber zumindest sollte bekannt sein, ob Berliner Praxen den Impfstoff erhalten haben und ob in den nächsten 2-3 Wochen sich dahingehend etwas tut.
Wenn das auch unbekannt ist, empfehle ich den Anruf bei der Impfhotline oder die ARD+ZDF.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Ärztekammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfung mit Johnson&Johnson [#219803]
Datum
4. Mai 2021 21:02
An
Ärztekammer Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo kann ich (3.Gruppe) mich jetzt mit Johnson&Johnson impfen lassen bzw. bei welchem Arzt einen Termin vereinbaren?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219803/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ärztekammer Berlin
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Ärztekammer Berlin. Die von Ihnen erbetene Informati…
Von
Ärztekammer Berlin
Betreff
AW: Impfung mit Johnson&Johnson [#219803]
Datum
5. Mai 2021 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Ärztekammer Berlin. Die von Ihnen erbetene Information liegt hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen