Impfzentrum Falkensee in der Stadthalle ab wann?

Anfrage an: Stadt Falkensee

Seit Wochen kursieren Infos in den lokalen Medien, wonach Falkensee in der Stadthalle ein Coved-19-Impfzentrum erhalten soll. Nach mir bekannten neuesten Nachrichten warten Sie auf das Beauftragungsschreiben der Landesregierung.

Gibt es hier schon aktuellere Nachrichten, m.a.W. wann geht's los mit dem Impfzentrum in Falkensee?

Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
Lothar Filenius (Privat)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Falkensee Details
Von
Lothar Filenius (Privat)
Betreff
Impfzentrum Falkensee in der Stadthalle ab wann? [#214500]
Datum
7. März 2021 10:38
An
Stadt Falkensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Wochen kursieren Infos in den lokalen Medien, wonach Falkensee in der Stadthalle ein Coved-19-Impfzentrum erhalten soll. Nach mir bekannten neuesten Nachrichten warten Sie auf das Beauftragungsschreiben der Landesregierung. Gibt es hier schon aktuellere Nachrichten, m.a.W. wann geht's los mit dem Impfzentrum in Falkensee? Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Filenius Anfragenr: 214500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214500/ Postanschrift Lothar Filenius << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Filenius (Privat)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!