Impfzertifikat

Ihre Informationen über:
1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker
2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch
3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz
4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung
5. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit Artikel 1 Grundgesetz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Informationen über…
An Apothekerkammer Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfzertifikat [#223395]
Datum
14. Juni 2021 15:50
An
Apothekerkammer Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen über: 1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker 2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch 3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz 4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung 5. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit Artikel 1 Grundgesetz
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223395/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Apothekerkammer Hessen
Eingangsbestätigung der Landesapothekerkammer Hessen Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihre…
Von
Apothekerkammer Hessen
Betreff
Eingangsbestätigung der Landesapothekerkammer Hessen
Datum
25. Juni 2021 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang, welcher hier am 21. Juni 2021 eingegangen ist. Nach Bearbeitung Ihres Antrags werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Apothekerkammer Hessen
Ihre Nachricht vom 14.06.2021 Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Nachricht vom 14.06.2021 teile ich …
Von
Apothekerkammer Hessen
Betreff
Ihre Nachricht vom 14.06.2021
Datum
30. Juni 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre Nachricht vom 14.06.2021 teile ich Ihnen mit, dass die Nutzung des COVID-Zertifikats freiwillig ist. Es ist allein Ihre Entscheidung, ob Sie ein COVID-Zertifikat nach einer Impfung, einem Test oder im Zusammenhang mit Ihrer Genesung erstellen lassen, Sie ein Zertifikat in einer App hinzufügen oder dieses gegenüber Dritten vorzeigen, um in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nachzuweisen, dass eine Schutzimpfung gegen Corona durchgeführt wurde, ein negatives Testergebnis vorliegt oder Sie bereits von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind. Rechtsgrundlage der Verarbeitung für die Erstellung eines COVID-Zertifikats ist Art. 6 Abs. 1 lit. c, Art. 9 Abs. 2 lit. g Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz sowie ab dem 01.07.2021 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 (Impfzertifikate), Art. 5 Abs. 1 (Testzertifikate) bzw. Art. 6 Abs. 1 (Genesenenzertifikate) der Verordnung zum digitalen COVID-Zertifikat der EU (DCC-VO). Die Apotheken sind folglich aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften befugt Zertifikate auszustellen. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass in der Apotheke keine personenbezogenen Daten gespeichert oder aufbewahrt werden und auch nicht digital weiterverarbeitet oder gespeichert werden. Für die Verarbeitung in Zusammenhang mit der technischen Erstellung der COVID-Zertifikate ist das Robert Koch-Institut (RKI) verantwortlich. Das RKI ist auch dafür verantwortlich, dass Ihre personenbezogenen Daten hierbei in Übereinstimmung mit den Vorschriften über den Datenschutz verarbeitet werden (Punkte 2-5 Ihrer Nachricht). Fragen und Anliegen zum Datenschutz können Sie an die behördliche Datenschutzbeauftragte des RKI senden: Robert Koch-Institut, z. H. der Datenschutzbeauftragten, Nordufer 20, 13353 Berlin oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen