Impfzertifikat

Ihre Informationen über:
1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker
2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch
3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz
4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung
5. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit Artikel 1 Grundgesetz

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Informationen …
An Apothekerkammer Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfzertifikat [#223397]
Datum
14. Juni 2021 15:51
An
Apothekerkammer Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen über: 1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker 2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch 3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz 4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung 5. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit Artikel 1 Grundgesetz
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223397/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Apothekerkammer Thüringen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihr Anliegen geprüft und kommen zu folgendem Ergebnis: Die Datenübermittlung erfo…
Von
Apothekerkammer Thüringen
Betreff
RE: Impfzertifikat [#223397]
Datum
9. Juli 2021 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihr Anliegen geprüft und kommen zu folgendem Ergebnis: Die Datenübermittlung erfolgt auf der Grundlage des § 22 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz unter Berücksichtigung der Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung. Aufgrund dieser ausdrücklichen Rechtsgrundlage liegt, mangels konkreter anderweitiger Hinweise, kein Verstoß gegen die Berufsordnung der Landesapothekerkammer Thüringen durch die Datenübermittlung vor. Im Übrigen ist die Landesapothekerkammer Thüringen nicht in den Prozess der digitalen Impfnachweise eingebunden. Die von Ihnen gewünschten Akten liegen bei uns deshalb nicht vor, so dass wir Sie bitten, sich an die zuständigen Stellen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen