Impfzertifikat Staatsbibliothek

die Datenschutzfolgeabschätzung über die digitale Verifikation der Impfzertifikate in der Staatsbibliothek, Informationen nach Art. 13 DSGVO darüber, Informationen über die zum Schutz der Daten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über entsprechende Datenschutzverträge.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datenschutzfo…
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
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Betreff
Impfzertifikat Staatsbibliothek [#238042]
Datum
19. Januar 2022 08:38
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Datenschutzfolgeabschätzung über die digitale Verifikation der Impfzertifikate in der Staatsbibliothek, Informationen nach Art. 13 DSGVO darüber, Informationen über die zum Schutz der Daten angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über entsprechende Datenschutzverträge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238042/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfzertifikat Staatsbibliothek“ vom 19.01.202…
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
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Betreff
AW: Impfzertifikat Staatsbibliothek [#238042]
Datum
22. Februar 2022 09:09
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfzertifikat Staatsbibliothek“ vom 19.01.2022 (#238042) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238042/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfzertifikat Staatsbibliothek“ vom 19.01.202…
An Stiftung Preußischer Kulturbesitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impfzertifikat Staatsbibliothek [#238042]
Datum
23. Februar 2022 09:53
An
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfzertifikat Staatsbibliothek“ vom 19.01.2022 (#238042) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238042/

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Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Sehr Antragsteller/in eine Datenschutz-Folgenabschätzung über die digitale Verifikation der Impfzertifikate in de…
Von
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Betreff
RE: Impfzertifikat Staatsbibliothek [#238042]
Datum
23. Februar 2022 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in eine Datenschutz-Folgenabschätzung über die digitale Verifikation der Impfzertifikate in der Staatsbibliothek ist nicht erforderlich, da dieser Überprüfungsvorgang kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat und somit die entsprechenden Voraussetzungen nach Art. 35 DSGVO nicht vorliegen. Die Überprüfung des Impf- oder Genesungsstatus in der Staatsbibliothek erfolgt durch das Wachpersonal mit der offiziellen CovPassCheck-App des Robert-Koch-Instituts und mit iPad Pro-Geräten (Betriebssystem: iOS). Bei der Überprüfung des QR-Codes des Impf- oder Genesungszertifikats sind nur der Status des Zertifikats (gültig oder ungültig) sowie Name, Vorname und das Geburtsdatum der Besucher und Besucherinnen zu sehen, die mit dem vorzuzeigenden Ausweisdokument abgeglichen werden. Die CovPassCheck-App verarbeitet den QR-Code dabei lediglich im Arbeitsspeicher des eingesetzten Geräts und speichert die Daten nur flüchtig. Das bedeutet, dass die Daten vom Gerät gelöscht werden, sobald die Anzeige des Zertifikats in der App abgeschlossen wird, insbesondere, weil das nächste Zertifikat überprüft werden soll. Kurzfristige Einsicht in die Daten erhält dabei ausschließlich das sorgfältig ausgewählte Sicherheitspersonal der GUARD Service Bewa GmbH. Zwar handelt es sich bei dem Impf- bzw. Genesungstatus um ein besonders sensibles Datum nach Art. 9 DSGVO, allerdings offenbart sich die Tatsache, dass eine Person genesen oder geimpft ist, für jeden Anwesenden erkennbar bereits durch ihre bloße Nutzung der Bibliothek. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wurde mit der GUARD Service Bewa GmbH bisher nicht geschlossen, da die entsprechenden Voraussetzungen nach Art. 28 DSGVO nicht vorliegen dürften. Eine anderweitige Anfrage ihrerseits haben wir allerdings zum Anlass einer erneuten rechtlichen Prüfung dieser Frage genommen, welche noch nicht abgeschlossen ist. Zusätzliche aktuelle Datenschutzinformationen finden Sie unter https://staatsbibliothek-berlin.de/ex.... Mit freundlichen Grüßen