Impfzertifikat

Anfrage an: Bundesapothekerkammer

Ihre Informationen über:
1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker
2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch
3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz
4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Informationen über: 1…
An Bundesapothekerkammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfzertifikat [#223300]
Datum
13. Juni 2021 14:27
An
Bundesapothekerkammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen über: 1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker 2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch 3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz 4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223300/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesapothekerkammer
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an die Bundesapothekerkammer gerichtet. Diese ist eine zivilrechtlic…
Von
Bundesapothekerkammer
Betreff
AW: Impfzertifikat [#223300]
Datum
14. Juni 2021 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage an die Bundesapothekerkammer gerichtet. Diese ist eine zivilrechtliche Organisation (Arbeitsgemeinschaft der Landesapothekerkammern) und fällt daher nicht in den Geltungsbereich der von Ihnen zitierten Gesetze. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese Information. Wusste ich es doch, dass keine Vereinbarkeit mi…
An Bundesapothekerkammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impfzertifikat [#223300]
Datum
14. Juni 2021 15:39
An
Bundesapothekerkammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für diese Information. Wusste ich es doch, dass keine Vereinbarkeit mit der Übertragung der Daten im Zuge der Impfzertifikatausstellung und den verschiedenen Ordnungen und Gesetzen besteht. Aus welchem Grund sollten Sie sonst die Anfrage, ob sie nun auf irgendwelche Gesetze begründet ist oder nicht, ablehnen. Ganz, ganz lieben Dank nochmal! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223300/