Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT"

Anfrage an: Landkreis Diepholz

Bezüglich des Projektes "DiNi Schockt". Könnten Sie mir bitte den aktuellen Stand des Projektes sowie Informationen zur Nutzbarkeit bereitstellen im Landkreis Diepholz und dem Landkreis Nienburg?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich des Projektes "DiNi Scho…
An Landkreis Diepholz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT" [#302637]
Datum
10. März 2024 15:29
An
Landkreis Diepholz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich des Projektes "DiNi Schockt". Könnten Sie mir bitte den aktuellen Stand des Projektes sowie Informationen zur Nutzbarkeit bereitstellen im Landkreis Diepholz und dem Landkreis Nienburg?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT"“ vom 10.03.…
An Landkreis Diepholz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT" [#302637]
Datum
13. April 2024 02:16
An
Landkreis Diepholz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT"“ vom 10.03.2024 (#302637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Diepholz
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen eine kurze Rückmeldung zum Sachstand Ihrer Anfrag…
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
AW: Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT" [#302637]
Datum
15. April 2024 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne möchte ich Ihnen eine kurze Rückmeldung zum Sachstand Ihrer Anfrage geben. Da wir zu dem Projekt DiNi-Schockt sowie zur Gesundheitsregion Diepholz-Nienburg in den vergangenen Wochen mehrere Presseanfragen hatten, bitte ich es zunächst zu entschuldigen, dass eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage bislang unbeantwortet geblieben ist. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage wird über die Koordinierungsstelle der Gesundheitsregion Diepholz-Nienburg erfolgen. Die Funktion der Koordinierungsstelle übernimmt aktuelle der Landkreis Nienburg. Soweit Sie bereits vorab Informationen zur aktuell leider fehlenden Funktionsweise der Anwendung „DiNi-Schockt“ wünschen, verweise ich auch auf die aktuelle Berichterstattung des Weser-Kuriers und der Kreiszeitung Syke. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Diepholz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Stand des Projektes „DiNi schoc…
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
AW: Implementierung des Projektes "DiNi SCHOCKT" [#302637]
Datum
17. April 2024 12:13
Status
mittelweser-5859068c-2f68-45ec-8bee-24071077def8.jpg
14,4 KB
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41,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Stand des Projektes „DiNi schockt“ und die derzeitige Nutzbarkeit der Anwendung entsprechend ihrer Anfrage informieren. Derzeit ist, wie auch aus der Berichterstattung der Kreiszeitung Syke und dem Weserkurier zu entnehmen, die Anwendung „DiNi schockt“ nicht nutzbar. Seitens des Anbieters der App wird zurzeit keine aktuell nutzbare Version zur Verfügung gestellt. Die Gesundheitsregion und die Projektpartner sind mit dem Anbieter der App, der ASB Bundesgeschäftsstelle in Köln in Kontakt und besprechen die Möglichkeit der weiteren Zusammenarbeit. Die Öffentlichkeit wird über das Ergebnis der Gespräche zum gegebenen Zeitpunkt informiert. Mit freundlichen Grüßen