Import Süßigkeiten in Deutschland

Für Import Süßigkeiten in Deutschland welche Unterlagen von Deutschland man bekommen muss?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Import Süßigkeiten in Deutschland [#220754]
Datum
20. Mai 2021 12:55
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für Import Süßigkeiten in Deutschland welche Unterlagen von Deutschland man bekommen muss?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220754/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Import Süßigkeiten in Deutschland [#220754]
Datum
20. Mai 2021 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund des erhöhten E-Mail-Aufkommens derzeit leider zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens kommen kann. Wir bearbeiten Ihr Anliegen jedoch so rasch wie möglich. Über die Mailadresse Gesundheitsamt.de können keine Anträge auf Höherpriorisierung bei Impfungen eingereicht werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Anliegen, unter Beifügung eines ärztlichen Attestes, an <<E-Mail-Adresse>> Wenn Sie bereits eine Mail an <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> gesandt haben, sehen Sie bitte von erneuten Mails an diese Funktionsadressen ab. Wir bemühen uns, schnellstmöglich alle Anliegen zu bearbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihr Gesundheitsamt Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) verändert sich die Lage auch in Düsseldorf in kurzen Abständen. Für Fragen zum Thema Coronavirus hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse www.duesseldorf.de/corona Das Infotelefon für Tests und allgemeine Fragen ist unter folgender Rufnummer für Sie erreichbar: Mo - Fr: 07.30 bis 21.00 Uhr Sa: 08.00 bis 16.00 Uhr 0211 89-96090 Fax für Hörgeschädigte: 0211 89-35674 Versorgungshotline für Hilfebedürftige: Mo - Fr 9 bis 16 Uhr 0211 89-98999 Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen: Mo - Fr 9 bis 16 Uhr 0211 89-90136 <<E-Mail-Adresse>> Pflegebüro-Hotline, wenn pflegende Angehörige oder Pflegedienste ausfallen: Mo - Fr: 9 bis 14 Uhr 0211 89-98998 <<E-Mail-Adresse>>