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Impressum

"Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV ...."
http://www.jobcenter-agl.de/impressum/

Rundfunkstaatsvertrag gilt für Rundfunk und Radio. Ist Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Teil eines Rundfunk- bzw. Radioanbieters, sodass auch für ihn der Rundfunkstaatsvertrag gilt?

Anders kann man Bezug im Impressum zu Rundfunkstaatsvertrag nicht erklären. Bitte erklären Sie diese Situation.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "I…
An Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impressum [#25512]
Datum
30. November 2017 11:50
An
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV ...." http://www.jobcenter-agl.de/impressum/ Rundfunkstaatsvertrag gilt für Rundfunk und Radio. Ist Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen Teil eines Rundfunk- bzw. Radioanbieters, sodass auch für ihn der Rundfunkstaatsvertrag gilt? Anders kann man Bezug im Impressum zu Rundfunkstaatsvertrag nicht erklären. Bitte erklären Sie diese Situation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Ihr Antrag nach dem IFG #25512 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird …
Von
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG #25512
Datum
4. Dezember 2017 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird in Kürze bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Anfrage vom 30.11.17 #25512 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.11.2017 beantworte ich wie folgt…
Von
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.11.17 #25512
Datum
8. Januar 2018 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.11.2017 beantworte ich wie folgt: Neben den Pflichtangaben im Impressum, welche gem. § 5 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) den Namen und Anschrift sowie bei juristischen Personen auch die Angabe des Vertretungsberechtigten vorschreibt, ist das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (AGL) einer erweiterten Impressumspflicht gem. § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) nachgekommen. Anbieter von Telemedien haben gem. § 55 Abs. 2 RStV einen inhaltlich Verantwortlichen zu benennen, sofern "journalistisch-redaktionell" gestaltete Angebote wiedergegeben werden. Das Jobcenter AGL bietet diverse Informationen und Serviceangebote rund um den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf den Internetseiten des Jobcenters AGL an. Durch die Bereitstellung der Inhalte auf unseren Internetseiten konnte daher auf den Hinweis auf einen inhaltlich Verantwortlichen gem. § 55 Abs. 2 RStV nicht verzichtet werden. Mit freundlichen Grüßen
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