IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, aus welchem Grund für den Neubau der Brücke Kuchenbach Grundstücke/Gebäude erworben wurde. Welcher Preis wurde dafür gezahlt?

Ich beziehe mich auf den Haushaltsplan 2016 der Stadt Hennef, Investition "IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße - Ausz. für den Erwerb von Grundstückenund Gebäuden" in Höhe von (geplant) 383.102,32 €.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. August 2016
  • Frist
    2. September 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie m…
An Kommunalverwaltung Hennef (Sieg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße [#17437]
Datum
1. August 2016 20:52
An
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, aus welchem Grund für den Neubau der Brücke Kuchenbach Grundstücke/Gebäude erworben wurde. Welcher Preis wurde dafür gezahlt? Ich beziehe mich auf den Haushaltsplan 2016 der Stadt Hennef, Investition "IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße - Ausz. für den Erwerb von Grundstückenund Gebäuden" in Höhe von (geplant) 383.102,32 €. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße“ vom…
An Kommunalverwaltung Hennef (Sieg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße [#17437]
Datum
7. September 2016 16:12
An
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße“ vom 01.08.2016 (#17437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße Sehr geehrtAntragsteller/in ic…
Von
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Betreff
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße
Datum
9. September 2016 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 07.09.2016. Sie geben an, dass Ihre Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschrieben Zeit beantwortet worden sei. Die Frist zu Beantwortung sei mittlerweile um 6 Tage überschritten. Weiterhin baten Sie um Sachstandsmitteilung zu Ihrer Anfrage. Zunächst möchte ich vorwegschicken, dass die Stadt Hennef Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) selbstverständlich ernst nimmt und in der geforderten Zeit bearbeitet. Im vorliegenden Fall ist es jedoch so, dass mir bisher kein entsprechender Antrag bekannt ist. Gründe dafür sind mir leider nicht bekannt. Wie ich dem Kontext der Email vom 07.09.2016 entnehmen kann, wurde Ihre Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de" generiert. Möglicherweise gab es dabei in irgendwelcher Art gelagerte Schwierigkeiten (z.B. Spamfilter etc.). Um diese Unstimmigkeit jedoch so schnell wie möglich zu beseitigen, darf ich Sie bitten mir Ihre Frage erneut, jedoch diesmal am besten an die unten angegebene Adresse - zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße [#17437] Sehr geehrt<<…
An Kommunalverwaltung Hennef (Sieg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße [#17437]
Datum
15. September 2016 12:33
An
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> hier noch mal meine ursprüngliche Anfrage etwas konkretisiert: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob, aus welchem Grund und für welchen Preis für den Neubau der Brücke Kuchenbach Grundstücke (ggf. auch Gebäude) erworben wurde. Ich beziehe mich auf den Haushaltsplan 2016 der Stadt Hennef, Investition "IN-0000037 Neubau Brücke Kuchenbachstraße - Ausz. für den Erwerb von Grundstückenund Gebäuden" in Höhe von (geplant) 383.102,32 €. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Warning: could not send message for past 1 hour ********************************************** ** THIS IS…
Von
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Betreff
Warning: could not send message for past 1 hour
Datum
15. September 2016 13:33
Status
********************************************** ** THIS IS A WARNING MESSAGE ONLY ** ** YOU DO NOT NEED TO RESEND YOUR MESSAGE ** ********************************************** The original message was received at Thu, 15 Sep 2016 12:33:34 +0200 from: <<Name und E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße [#17437] Sehr geehrtAntrags…
Von
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße [#17437]
Datum
15. September 2016 16:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich heute erhalten und nehme mich derer an. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht von mir. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße [#17437] Sehr geehrtAntrags…
Von
Kommunalverwaltung Hennef (Sieg)
Betreff
AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz 17437 - Neubau Br= FCcke Kuchenbachstraße [#17437]
Datum
22. September 2016 08:43
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage zu dieser Email erhalten Sie die Auskunft nach dem IFG NRW betreffend dem Neubau der Brücke Kuchenbachstraße. Mit freundlichen Grüßen