In-Car-Entertainment-Systeme

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer März-Sitzung die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW/ Mini und Tesla als Benutzeroberflächen eingestuft. Den „Tesla Media Player“ ordnet die ZAK außerdem als Medienplattform ein.

Laut der landesmedianstalten-Geschäftsstelle ist die mabb die zuständige Landesmedienanstalt für diese Entscheidung. Ich bitte um die Zusendung dieser Entscheidung, da bisher nur die Pressemitteilung veröffentlicht wurde.

https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/wegweisende-zak-entscheidung-erstmals-sind-in-car-entertainment-systeme-gegenstand-einer-medienrechtlichen-entscheidung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Mathias Schindler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ko…
An Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
In-Car-Entertainment-Systeme [#305391]
Datum
8. April 2024 15:13
An
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer März-Sitzung die In-Car-Entertainment-Systeme von Audi, BMW/ Mini und Tesla als Benutzeroberflächen eingestuft. Den „Tesla Media Player“ ordnet die ZAK außerdem als Medienplattform ein. Laut der landesmedianstalten-Geschäftsstelle ist die mabb die zuständige Landesmedienanstalt für diese Entscheidung. Ich bitte um die Zusendung dieser Entscheidung, da bisher nur die Pressemitteilung veröffentlicht wurde. https://www.die-medienanstalten.de/service/pressemitteilungen/meldung/wegweisende-zak-entscheidung-erstmals-sind-in-car-entertainment-systeme-gegenstand-einer-medienrechtlichen-entscheidung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 305391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305391/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
IFG Antrag vom 08. April 2024 Sehr geehrter Herr Schindler, auf Ihren Antrag vom 08. April 2024 übersenden wir Ih…
Von
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Betreff
IFG Antrag vom 08. April 2024
Datum
29. April 2024 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, auf Ihren Antrag vom 08. April 2024 übersenden wir Ihnen gem. § 3 Abs. 1 IFG Berlin vorab per Mail mit anliegendem Bescheid die begehrte Entscheidung über die medienrechtliche Einordnung des Tesla In-Car Entertainment Systems. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Mathias Schindler
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „In-Car-Entertainment-Systeme“ [#305391]
Datum
29. April 2024 15:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/305391/ Ich bin der Meinung, dass die geforderten 30€ nicht angemessen sind, da der Aufwand für die (minimale) Schwärzung eines recht kurzen Dokuments deutlich geringer sein müsste als von der auskunftspflichtigen Stelle. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 305391.pdf - 2024-04-29_1-24-04-29-ifgbescheid.pdf - 2024-04-29_1-image001.png Anfragenr: 305391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305391/