Sehr geehrter Herr Kern,
bezugnehmend auf Ihren mit Schreiben vom 11. November 2022 gestellten Antrag auf Auskunft nach dem Umweltinformationsrecht, mit dem Sie um Auskunft über alle im Dokument "Wanderfalkenschutz im NSG "Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden" Ergebnisse der Prüfungen" vom 08.11.2022 erwähnten Dokumente baten, machen wir Ihnen hiermit die gewünschten Informationen in elektronischer Form zugänglich.
Der dieser E-Mail als Anlage beigefügten tabellarischen Übersicht können Sie eine Auflistung der im Dokument vom 08.11.2022 erwähnten Dokumente entnehmen.
Zudem haben wir die erwähnten Dokumente für Sie elektronisch zur Einsicht bereitgestellt:
<< Adresse entfernt >> Sie werden einen Zugangslink zu dem Ordner "im_Dokument_vom_08.11.2022_erwähnte_Dokumente" in der BitBW-Cloud des Landes erhalten. Mit gesonderter E-Mail wird Ihnen das Passwort zugesandt. Der Zugang besteht für zwei Monate.
<< Adresse entfernt >> Einzelne persönliche Daten (Privatadresse, private Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) sind geschwärzt, vereinzelt auch Namen Dritter.
<< Adresse entfernt >> Der Ordner "im_Dokument_vom_08.11.2022_erwähnte_Dokumente" enthält folgende vier Unterordner:
1) "fachliche Stellungnahme Dr. Fiedler"
2) "Schreiben, Stellungnahmen, Resolution"
3) "Verordnung NSG "Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden""
4) "Wanderfalkenschutzkonzept Regierungspräsidium Karlsruhe"
<< Adresse entfernt >> In den vier Unterordnern befinden sich PDF-Dokumente, die mit Zeitangaben (JJJJ-MM-TT) versehen sind, sodass sich eine chronologische Ordnung ergibt.
Betreffend die in Ihrem Schreiben vom 11. November 2022 gestellte Frage, "wie das Regierungspräsidium eine sichere Wiederherstellung der Klettereinrichtungen sicherstellen möchte, wenn die Eingriffe (...) nicht zum Erfolg führen oder nicht mehr nötig sind", sind in unseren Akten keine Unterlagen enthalten. Zu Ihrer Frage können wir Ihnen jedoch Folgendes mitteilen: Aus unserer Sicht stellen die geplanten Maßnahmen (u.a. die Entfernung der Klettereinrichtung) geeignete Maßnahmen mit einer hinreichenden Prognosewirkung dar, um Störungen für die Wanderfalken vor allem beim Brüten, in den Balzphasen und bei der Nahrungssuche auf ein möglichstes Mindestmaß zu reduzieren und dadurch störungsbedingte Brutabbrüche zu verhindern und somit einen günstigen Erhaltungszustand des Wanderfalken am Battertfelsen zu erreichen und zu erhalten. Erfahrungen in anderen Gebieten bestätigen dies und unterstreichen die Eignung von ganzheitlichen Schutzkonzepten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht daher kein Grund, davon auszugehen, dass die geplanten Maßnahmen nicht zum Erfolg führen werden. Daher stellt sich die Frage nach der Wiederherstellung gegenwärtig nicht.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen