In was investiert die Bundeswehr ihr 50 Milliarden € Budget pro Jagr?

Das Budget der Bundeswehr von ca. 50 Mrd. € p.a. scheint wenig zielgerichtet eingesetzt zu werden. Dies schließe ich aus den vielfältigen Berichten über den Zustand aller militärischer Ausrüstung und vor dem Hintergrund, dass die BW über Jahre auf 180.000 Soldaten abgespeckt wurde, aber immer noch eines der 10.-größten Verteidigungsetats weltweit ausmacht. Wofür konkret wird das Budget verwendet? Anscheinend nicht in funktionierende Verteidigungssysteme.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Andreas Winterling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Budget der Bu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andreas Winterling
Betreff
In was investiert die Bundeswehr ihr 50 Milliarden € Budget pro Jagr? [#243693]
Datum
18. März 2022 10:59
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Budget der Bundeswehr von ca. 50 Mrd. € p.a. scheint wenig zielgerichtet eingesetzt zu werden. Dies schließe ich aus den vielfältigen Berichten über den Zustand aller militärischer Ausrüstung und vor dem Hintergrund, dass die BW über Jahre auf 180.000 Soldaten abgespeckt wurde, aber immer noch eines der 10.-größten Verteidigungsetats weltweit ausmacht. Wofür konkret wird das Budget verwendet? Anscheinend nicht in funktionierende Verteidigungssysteme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Winterling Anfragenr: 243693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243693/ Postanschrift Andreas Winterling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Winterling

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V116 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Mä…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
In was investiert die Bundeswehr ihr 50 Milliarden € Budget pro Jagr? [#243693]
Datum
22. März 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V116 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. März 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Winterling, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 18. März 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Informationen zum Bundeshaushalt finden Sie im Internet unter Bundeshaushalt.de: Download Dort finden Sie u.a. die Soll-Ansätze der vergangenen Jahre. Maßgeblich ist der Einzelplan 14. Angaben zu den Ist-Ergebnissen können Sie der Haushaltsrechnung des Bundes für das jeweilige Jahr entnehmen. Diese finden Sie im Internet unter Bundesfinanzministerium - Haushalts- und Vermögensrechnungen des Bundes Die Haushaltsrechnung für das Jahr 2021 liegt allerdings noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen