Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Lersch & Hermann-Lersch durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig

In wie vielen Fällen wird/wurde die in Bad Breisig ansässige Rechtsanwaltskanzlei Lersch & Hermann-Lersch von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, der Stadt Bad Breisig oder Eigenbetriebe (beispielsweise: Römer-Thermen) seit dem Jahr 2014 für die Beratung, Unterstützung und als Kanzlei für Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen? Wie hoch ist/war die Auftragssumme?

Es ist anzumerken, dass Frau Hermann-Lersch (CDU) seit 2014 - 2019 zugleich auch ehrenamtliche, aber aufwandsentschädigte, Stadtbürgermeisterin von Bad Breisig war.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In wie vielen Fäl…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Lersch & Hermann-Lersch durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig [#179281]
Datum
4. Februar 2020 19:04
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen wird/wurde die in Bad Breisig ansässige Rechtsanwaltskanzlei Lersch & Hermann-Lersch von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig, der Stadt Bad Breisig oder Eigenbetriebe (beispielsweise: Römer-Thermen) seit dem Jahr 2014 für die Beratung, Unterstützung und als Kanzlei für Rechtsangelegenheiten in Anspruch genommen? Wie hoch ist/war die Auftragssumme? Es ist anzumerken, dass Frau Hermann-Lersch (CDU) seit 2014 - 2019 zugleich auch ehrenamtliche, aber aufwandsentschädigte, Stadtbürgermeisterin von Bad Breisig war.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179281 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Lersch & Hermann-Lersch durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig“ [#179281] [#179281]
Datum
7. März 2020 11:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/179281 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz Zwischennachricht keine Information erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 179281.pdf Anfragenr: 179281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179281
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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrteAntragsteller/in von der Stadt Bad Breisig wurde die genannte Rechtsanwaltskanzlei im angefragten Zei…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Lersch & Hermann-Lersch durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig [#179281]
Datum
20. April 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in von der Stadt Bad Breisig wurde die genannte Rechtsanwaltskanzlei im angefragten Zeitraum in 7 Fällen, von der Verbandsgemeinde Bad Breisig in einem Fall und von der Römerthermen Betriebsführungs GmbH in 5 Fällen in Anspruch genommen. Die Auftragssumme belief sich bei der Stadt auf 17.045,97 Euro, bei der VG auf 255,85 Euro und bei der GmbH auf 6.238,50 Euro. Mit freundlichen Grüßen