„Incel-Bewegung“

Hat das Staatsministerium bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt?
Wenn ja, sieht das Staatsministerium die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat das Staatsministerium deswegen ggf. ergriffen?
Wenn keine Informationen vorliegen, wird das Staatsministerium in diese Richtung tätig werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat das Staatsmin…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Incel-Bewegung“ [#195718]
Datum
21. August 2020 14:41
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat das Staatsministerium bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt? Wenn ja, sieht das Staatsministerium die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat das Staatsministerium deswegen ggf. ergriffen? Wenn keine Informationen vorliegen, wird das Staatsministerium in diese Richtung tätig werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195718/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
AW: "Incel-Bewegung" [#195718] Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem Hinweis, dass wir die von Ihnen a…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: "Incel-Bewegung" [#195718]
Datum
27. August 2020 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter dem Hinweis, dass wir die von Ihnen angeführten Rechtsgrundlagen des BayUIG und des VIG für Ihre Anfrage als nicht zutreffend betrachten, dürfen wir zur Beantwortung auf die in Anlage beigefügte Landtagsdrucksache 18/8328 verweisen. Mit freundlichen Grüßen

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