„Incel-Bewegung“

Hat das BMI bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt?
Wenn ja, sieht das BMI die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat das BMI deswegen ggf. ergriffen?
Wenn keine Informationen vorliegen, wird das BMI in diese Richtung tätig werden?
Welche Stelle wäre für die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig, sollte diese als Gefahr angesehen werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat das BMI bereits…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Incel-Bewegung“ [#195713]
Datum
21. August 2020 14:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat das BMI bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt? Wenn ja, sieht das BMI die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat das BMI deswegen ggf. ergriffen? Wenn keine Informationen vorliegen, wird das BMI in diese Richtung tätig werden? Welche Stelle wäre für die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig, sollte diese als Gefahr angesehen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195713/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB
geschwärzt
165,6 KB