„Incel-Bewegung“
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Hat das BMI bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt?
Wenn ja, sieht das BMI die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat das BMI deswegen ggf. ergriffen?
Wenn keine Informationen vorliegen, wird das BMI in diese Richtung tätig werden?
Welche Stelle wäre für die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig, sollte diese als Gefahr angesehen werden?
Information nicht vorhanden
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Datum21. August 2020
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23. September 2020
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