Individueller Sanierungsfahrplan

Die Verträge über die Zusammenarbeit mit dem "bbt-Ingenieurbüro" im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans.
Die Höhe des Budgets, das jährlich in den individuellen Sanierungsfahrplan fließt und ggf. eine aktuelle Evaluierungen des Instruments.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Lars Maier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verträge über die Zusammenarbeit …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Lars Maier
Betreff
Individueller Sanierungsfahrplan [#275568]
Datum
12. April 2023 13:30
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verträge über die Zusammenarbeit mit dem "bbt-Ingenieurbüro" im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans. Die Höhe des Budgets, das jährlich in den individuellen Sanierungsfahrplan fließt und ggf. eine aktuelle Evaluierungen des Instruments.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Maier Anfragenr: 275568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275568/
Mit freundlichen Grüßen Lars Maier

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Z13-IFso-204/23 (bitte bei Rückfragen angeben) Sehr geehrter Herr Maier, der Titelansatz für das Bundesförderpro…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Individueller Sanierungsfahrplan [#275568]
Datum
17. April 2023 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Z13-IFso-204/23 (bitte bei Rückfragen angeben) Sehr geehrter Herr Maier, der Titelansatz für das Bundesförderprogramm Energieberatung für Wohngebäude betrug in 2022 169.442.298, 43 Euro. Ausgezahlt wurden in 2022 Zuschüsse in Höhe von 119.469.149,72 Euro (Grundlage waren 99.200 Verwendungsnachweise, von denen 71.149 iSFP waren, der Rest waren Energieberatungsberichte, die nicht mittels der iSFP-Druckapplikation erstellt wurden; diese werden ebenfalls gefördert). Für 2023 beträgt der Titelansatz 193.000.000 Euro. Bisher (1. Quartal) wurden 44.449.149 Euro ausgezahlt. Eine Evaluation für den iSFP gab es noch nicht. Informationen über Verträge zwischen BAFA und einem "bbt-Ingenieurbüro" liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen