Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service

Indizierungsentscheidung und Entscheidung zur Listenstreichung sowie ggf. weitere vorhandene Dokumente für folgendes Computerspiel:

Titel: "Silent Service", möglicherweise auch bekannt als "Das U-Boot".
Hersteller: MicroProse (Sid Meier), U.S. Gold oder Rushware.

Meines Wissens erfolgte die Indizierung im Jahre 1987, die Listenstreichung im Jahre 1988.

Ergebnis der Anfrage

Dokumente zur Erstindizierung, Indizierung wegen Inhaltsgleichheit und Listenstreichung wegen eines Verfahrensfehlers veröffentlicht.
Zusätzlich kam noch heraus, dass es eine erneute Indizierung und eine zweite Listenstreichung gab, für welche die Dokumente allerdings nicht auffindbar waren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Indizierungsentsc…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service [#259627]
Datum
25. September 2022 11:27
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indizierungsentscheidung und Entscheidung zur Listenstreichung sowie ggf. weitere vorhandene Dokumente für folgendes Computerspiel: Titel: "Silent Service", möglicherweise auch bekannt als "Das U-Boot". Hersteller: MicroProse (Sid Meier), U.S. Gold oder Rushware. Meines Wissens erfolgte die Indizierung im Jahre 1987, die Listenstreichung im Jahre 1988.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259627/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Indizierung und Listenstreichung zu Silent Ser…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service [#259627]
Datum
18. November 2022 13:00
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service“ vom 25.09.2022 (#259627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund eines extrem hohen Aufkommens an Anfragen seit Februar 2022 verzö…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service [#259627]
Datum
21. November 2022 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund eines extrem hohen Aufkommens an Anfragen seit Februar 2022 verzögert sich die Bearbeitung. Wir gehen derzeit strikt nach Eingangsdatum vor. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die zu dem Spiel vorhandenen Dokumente finden Sie im Anhang. Schwärzungen…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service [#259627]
Datum
3. Januar 2023 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die zu dem Spiel vorhandenen Dokumente finden Sie im Anhang. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren fallen nicht an. Das Spiel wurde dann durch E 3318 (V) erneut indiziert (Juli 1988) und im Februar 1989 erneut gestrichen (A 2/89). Diese beiden Entscheidungen sind nicht vorhanden. Auch die dazugehörige Akte (Prüfnummer: 755/1986) befindet sich nicht mehr in der Behörde. Die archivierten Akten beginnen mit 1988; vorherige Bestände könnten noch im Bundesarchiv sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Können Sie mir bitte noch Nummer und Datum der Bundesanzeiger nennen, in…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service [#259627]
Datum
5. Januar 2023 10:06
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Können Sie mir bitte noch Nummer und Datum der Bundesanzeiger nennen, in denen die Entscheidungen E 3318 (V) und A 2/89 veröffentlicht wurden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> das Spiel "Silent Service" wurde mit Entscheidung Nr. 3318 (V) …
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung und Listenstreichung zu Silent Service [#259627]
Datum
16. Januar 2023 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Spiel "Silent Service" wurde mit Entscheidung Nr. 3318 (V) vom 25.07.1988, bekannt gemacht im Bundesanzeiger 140 vom 30.07.1988 in die Liste aufgenommen. Mit Entscheidung Nr. A 2/89 vom 23.02.1989, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28.02.1989 wurde das vorgenannte Spiel aus der Liste gestrichen. Mit freundlichen Grüßen