Indizierung von Musikalbum »Kopf.Stein.Pflaster« des Rappers Tamas

- Dokumente zur Indizierung und Beschlagnahmung von Musikalbum »Kopf.Stein.Pflaster« des Rappers Tamas von 2009 bis heute, wie dargelegt bei schnittberichte.com https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&ID=3810
- interne sowie externe Kommunikation diesbezüglich
- mögliche Anwaltsschreiben / Erklärungen beider Parteien

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente zur I…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Indizierung von Musikalbum »Kopf.Stein.Pflaster« des Rappers Tamas [#256369]
Datum
5. August 2022 07:25
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente zur Indizierung und Beschlagnahmung von Musikalbum »Kopf.Stein.Pflaster« des Rappers Tamas von 2009 bis heute, wie dargelegt bei schnittberichte.com https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&ID=3810 - interne sowie externe Kommunikation diesbezüglich - mögliche Anwaltsschreiben / Erklärungen beider Parteien
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 256369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256369/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, bedauerlicherweise verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch ein wenig.…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung von Musikalbum »Kopf.Stein.Pflaster« des Rappers Tamas [#256369]
Datum
31. August 2022 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, bedauerlicherweise verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch ein wenig. Wir melden uns in der Angelegenheit unaufgefordert bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, die gewünschten Dokumente wurden soweit sie vorlagen über den in Ihrer Mail gena…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung von Musikalbum »Kopf.Stein.Pflaster« des Rappers Tamas [#256369]
Datum
23. Dezember 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, die gewünschten Dokumente wurden soweit sie vorlagen über den in Ihrer Mail genannten Link hochgeladen. Die Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten, die ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich gemacht hätten (§§ 5, 8 IFG). Sollten Sie Zugang zu den ungeschwärzten Dokumenten wünschen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Hinsichtlich des Beschlusses des AG Tiergarten möchte ich Sie an das zuständige Gericht verweisen, da die BzKJ nicht zur Verfügung über diese Information befugt ist (§ 7 Abs. 1 Satz 1 IFG). Mit freundlichen Grüßen

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