Indizierungen und abgelehnte Indizierungen von Filmen

a) Indizierungen und Listenstreichungen zu den folgenden Filmen:
- Carrie (1976)
- Hunting Season (1985; Originaltitel: Fair Game)
- Action Jackson
- Dirty Harry
- Dobermann
- Wake of Death - Rache ist alles, was ihm blieb (Originaltitel: Wake of Death)

b) Indizierung des Filmes "Daddy's Little Girl - Die Rache ist Mein" (Originaltitel: Daddy's Little Girl)

c) Nicht-Indizierungen zu den folgenden Filmen:
- Nekromantik (Entscheidung Nr. 4256 vom 01.10.1992)
- Natural Born Killers
- Salon Kitty
- Wolf Creek
- Martyrs (2015)
- Alarmstufe Rot (Originaltitel: Under Siege)
- Feast (2005)
- Der blutige Pfad Gottes 2 (Originaltitel: Boondock Saints 2 All Saints Day)
- One Man Force – ein Mann wie ein Tank (Entscheidung Nr. 4325 vom 03.06.1993)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Indizierungen …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungen und abgelehnte Indizierungen von Filmen [#257542]
Datum
21. August 2022 23:39
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Indizierungen und Listenstreichungen zu den folgenden Filmen: - Carrie (1976) - Hunting Season (1985; Originaltitel: Fair Game) - Action Jackson - Dirty Harry - Dobermann - Wake of Death - Rache ist alles, was ihm blieb (Originaltitel: Wake of Death) b) Indizierung des Filmes "Daddy's Little Girl - Die Rache ist Mein" (Originaltitel: Daddy's Little Girl) c) Nicht-Indizierungen zu den folgenden Filmen: - Nekromantik (Entscheidung Nr. 4256 vom 01.10.1992) - Natural Born Killers - Salon Kitty - Wolf Creek - Martyrs (2015) - Alarmstufe Rot (Originaltitel: Under Siege) - Feast (2005) - Der blutige Pfad Gottes 2 (Originaltitel: Boondock Saints 2 All Saints Day) - One Man Force – ein Mann wie ein Tank (Entscheidung Nr. 4325 vom 03.06.1993)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257542/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
21. Oktober 2022 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gewünschten Entscheidungen wurden soeben bei fragdenstaat h…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungen und abgelehnte Indizierungen von Filmen [#257542]
Datum
21. Oktober 2022 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gewünschten Entscheidungen wurden soeben bei fragdenstaat hochgeladen. Zu den Filmen "Salon Kitty", "Wolf Creek" und "Feast" gab es keine Entscheidungen der Prüfgremien. Diese Verfahren wurden lediglich eingestellt. Zu "Martyrs" war unklar, welche Entscheidung Sie haben wollten. Es gibt eine I-Entscheidung aus 2017. Geschickt habe ich Ihnen den Gebührenfall mit der Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit (Entscheidung F2/16). Die Aufhebungsentscheidung 1/88 zu Dirty Harry ist nicht als ausformulierte Entscheidung vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Dateien. die beiden von Ihnen hochgeladenen Ents…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierungen und abgelehnte Indizierungen von Filmen [#257542]
Datum
21. Oktober 2022 21:19
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Dateien. die beiden von Ihnen hochgeladenen Entscheidungen "Entscheidung Nr. 10562 (V) vom 12.7.2012, bekannt gemacht im Bundesanzeiger AT 31.7.2012" und "Entscheidung Nr. F 2/16 vom 11.05.2016" sind zu Versionen des französischen Filmes "Martyrs" aus 2008. Zu diesem Film gibt es auch ein US-amerikanisches Remake mit gleichem Titel aus dem Jahr 2015. Ich war davon ausgegangen, dass Sie beim US-amerikanischen Film "Martyrs" im Mai 2016 auf Nicht-Indizierung entschieden hätten. Dabei handelt es sich offenbar um die Entscheidung Nr. F 2/16 vom 11.05.2016 zum französischen Film. Der US-amerikanische Film "Martyrs" erhielt 22.06.2016 in einer um ca. 105 Sekunden zensierten Version die Freigabe "FSK ab 18 / Keine Jugendfreigabe". Die unzensierte Version wurde bei Ihnen anscheinend (bisher) nicht zur Prüfung eingereicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257542/

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die nun schon eine Weile zurückliegt, abe…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungen und abgelehnte Indizierungen von Filmen [#257542]
Datum
30. Dezember 2022 13:02
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die nun schon eine Weile zurückliegt, aber bei uns im IFG-Posteingang gelandet ist und daher nach Eingangsdatum bearbeitet wird. Ich habe mir die Entscheidungen zu "Martyrs" noch einmal angesehen. Der Film "Martyrs" ist ein französisch/kanadischer Horrorfilm aus dem Jahr 2008. Darauf bezieht sich die Indizierungsentscheidung 10562 (V) vom 12.07.2012. Das US-amerikanische Remake wurde uns von der Tiberius Film GmbH als Gebührenfall vorgelegt mit der Bitte um Feststellung, dass die von ihr vertriebene Fassung nicht inhaltsgleich ist mit der Originalversion. Dieser (erfolgreiche) Antrag auf Feststellung der fehlenden Inhaltsgleichheit war Voraussetzung für die FSK-Kennzeichnung "18/Keine Jugendfreigabe". Ohne diese Entscheidung hätte die FSK keine Kennzeichnung vornehmen dürfen. Die Zulässigkeit solcher Anträge ergibt sich aus § 21 Absatz 2 am Ende Jugendschutzgesetz (JuSchG). Dort steht die Antragsberechtigung für die Rechteinhaber (aus § 21 Abs.7 JuSchG) "für den Antrag auf Feststellung, dass ein Medium nicht mit einem bereits in die Liste aufgenommenen Medium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist...". Das Gremium stellte 1m 11.05.2016 die fehlende Inhaltsgleichheit fest. Es handelt sich zwar im Kern um denselben Film (dieselbe Geschichte), aber aufgrund der 14 Schnitte kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass das Remake nicht jugendgefährdend sei. Es kommt in diesen Verfahren weniger auf die Anzahl der Schnitte oder der gekürzten Minuten an, sondern auf die jugendgefährdenden Inhalte. Wenn also beispielsweise 20 Minuten harmlose Inhalte entfernt werden, kann trotzdem Inhaltsgleichheit vorliegen und damit würden dann auch die Rechtsfolgen der Indizierung gelten (§ 15 Abs.3 JuSchG). Vorliegend hat das Gremium votiert, dass die Gewaltspitzen entfernt worden seien und daher das Medium insgesamt nicht (mehr) geeignet sei, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. Damit war der Weg frei für die FSK-Kennzeichnung. Sollten Sie dazu noch Rückfragen haben, melden Sie sich gern. Mit freundlichen Grüßen