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Indizierungen und Listenstreichungen zu Kosmokiller und weitere

Die folgenden Indizierungsentscheidungen sowie (falls vorhanden) Ablehnungen von Listenstreichungen zu den Filmen:

Kosmokiller - Sie fressen alles
Polyband (Label: Toppic)
BAnz. Nr. 223 vom 30.11.1983

Kosmokiller - Sie fressen alles
Polyband GmbH & Co.KG
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 166 vom 31.10.2008 A

Kosmokiller - Sie fressen alles
Polyband GmbH & Co.KG
Listenstreichung vom 27.02.2019

Neue Schulmädchen-Report 2. Teil, Der
(Was Eltern den Schlaf raubt)
VPS
BAnz. Nr. 36 vom 23.02.1982

Neue Schulmädchen-Report 2. Teil, Der
(Was Eltern den Schlaf raubt)
VPS
Listenstreichung vom 28.06.2003

Schulmädchen-Report, 4. Teil - Was Eltern oft verzweifeln lässt
VPS
BAnz. Nr. 14 vom 22.01.1982

Schulmädchen-Report, 4. Teil - Was Eltern oft verzweifeln lässt
VPS
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2007 A

Schulmädchen-Report, 5. Teil - Was Eltern wirklich wissen sollten
VPS
BAnz. Nr. 36 vom 23.02.1982

Schulmädchen-Report, 5. Teil - Was Eltern wirklich wissen sollten
VPS
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2007 A

Caligula und Messalina
Eurovideo/Bavaria
BAnz. Nr. 138 vom 28.07.1983

Caligula und Messalina
Euro Video Bildprogamm GmbH, Nachfolger: Bavaria Film GmbH
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 95 vom 27.06.2008 A

Messalina - Kaiserin und Hure
UFA-ATB
BAnz. Nr. 245 vom 31.12.1983

Caligula III, Imperator des Schreckens
Carrera Pictures - Madison Video
BAnz. Nr. 41 vom 28.02.1989

Flavia (Sexsklavin des Cäsar)
Carrera Pictures
BAnz. Nr. 185 vom 30.09.1989

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die folgenden Ind…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungen und Listenstreichungen zu Kosmokiller und weitere [#257959]
Datum
29. August 2022 07:12
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die folgenden Indizierungsentscheidungen sowie (falls vorhanden) Ablehnungen von Listenstreichungen zu den Filmen: Kosmokiller - Sie fressen alles Polyband (Label: Toppic) BAnz. Nr. 223 vom 30.11.1983 Kosmokiller - Sie fressen alles Polyband GmbH & Co.KG folgeindiziert: BAnz. Nr. 166 vom 31.10.2008 A Kosmokiller - Sie fressen alles Polyband GmbH & Co.KG Listenstreichung vom 27.02.2019 Neue Schulmädchen-Report 2. Teil, Der (Was Eltern den Schlaf raubt) VPS BAnz. Nr. 36 vom 23.02.1982 Neue Schulmädchen-Report 2. Teil, Der (Was Eltern den Schlaf raubt) VPS Listenstreichung vom 28.06.2003 Schulmädchen-Report, 4. Teil - Was Eltern oft verzweifeln lässt VPS BAnz. Nr. 14 vom 22.01.1982 Schulmädchen-Report, 4. Teil - Was Eltern oft verzweifeln lässt VPS folgeindiziert: BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2007 A Schulmädchen-Report, 5. Teil - Was Eltern wirklich wissen sollten VPS BAnz. Nr. 36 vom 23.02.1982 Schulmädchen-Report, 5. Teil - Was Eltern wirklich wissen sollten VPS folgeindiziert: BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2007 A Caligula und Messalina Eurovideo/Bavaria BAnz. Nr. 138 vom 28.07.1983 Caligula und Messalina Euro Video Bildprogamm GmbH, Nachfolger: Bavaria Film GmbH folgeindiziert: BAnz. Nr. 95 vom 27.06.2008 A Messalina - Kaiserin und Hure UFA-ATB BAnz. Nr. 245 vom 31.12.1983 Caligula III, Imperator des Schreckens Carrera Pictures - Madison Video BAnz. Nr. 41 vom 28.02.1989 Flavia (Sexsklavin des Cäsar) Carrera Pictures BAnz. Nr. 185 vom 30.09.1989
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257959/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
8. November 2022 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden soeben bei fragdenstaat hochgeladen.…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungen und Listenstreichungen zu Kosmokiller und weitere [#257959]
Datum
8. November 2022 14:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden soeben bei fragdenstaat hochgeladen. Zusätzlich erhalten Sie die Entscheidung 5407 vom 1. Juni 2006, bei der es um einen abgelehnten Listenstreichungsantrag zu "Schulmädchenreport Teil 5" geht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.