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Indizierungen zu Street Fighters, Die Rache des Paten und weitere

Die folgenden Indizierungsentscheidungen zu den Filmen:

Street Fighters
Marketing Film
BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983

Street Fighters
Marketing Film Bochum GmbH Nachfolger: Laser Paradise
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A

Haus der lebenden Leichen, Das
VPS
BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983

Haus der lebenden Leichen, Das
VPS Video Programm Service GmbH
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A

Folterranch der gequälten Frauen, Die
Mike Hunter
BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983

Folterranch der gequälten Frauen, Die
Mike Hunter Video
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 B

Carl-Ludwig 1. Teil
Eros
BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983

Carl-Ludwig 1. Teil
Eros
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A

Carl-Ludwig 2. Teil
Eros
BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983

Carl-Ludwig 2. Teil
Eros
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A

Frau mit der 45er Magnum, Die
Warner Home
BAnz. Nr. 81 vom 27.04.1984

Frau mit der 45er Magnum, Die
Warner Home Video GmbH
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 49 vom 31.03.2009 A

Rache des Paten, Die
Arcade
BAnz. Nr. 71 vom 10.04.1984

Rache des Paten, Die
Arcade Video GmbH
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 49 vom 31.03.2009 A

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die folgenden Ind…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungen zu Street Fighters, Die Rache des Paten und weitere [#258418]
Datum
5. September 2022 07:29
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die folgenden Indizierungsentscheidungen zu den Filmen: Street Fighters Marketing Film BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983 Street Fighters Marketing Film Bochum GmbH Nachfolger: Laser Paradise folgeindiziert: BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A Haus der lebenden Leichen, Das VPS BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983 Haus der lebenden Leichen, Das VPS Video Programm Service GmbH folgeindiziert: BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A Folterranch der gequälten Frauen, Die Mike Hunter BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983 Folterranch der gequälten Frauen, Die Mike Hunter Video folgeindiziert: BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 B Carl-Ludwig 1. Teil Eros BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983 Carl-Ludwig 1. Teil Eros folgeindiziert: BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A Carl-Ludwig 2. Teil Eros BAnz. Nr. 162 vom 31.08.1983 Carl-Ludwig 2. Teil Eros folgeindiziert: BAnz. Nr. 114 vom 31.07.2008 A Frau mit der 45er Magnum, Die Warner Home BAnz. Nr. 81 vom 27.04.1984 Frau mit der 45er Magnum, Die Warner Home Video GmbH folgeindiziert: BAnz. Nr. 49 vom 31.03.2009 A Rache des Paten, Die Arcade BAnz. Nr. 71 vom 10.04.1984 Rache des Paten, Die Arcade Video GmbH folgeindiziert: BAnz. Nr. 49 vom 31.03.2009 A
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258418/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden soeben auf der Seite fragdenstaat h…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungen zu Street Fighters, Die Rache des Paten und weitere [#258418]
Datum
2. Dezember 2022 09:48
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden soeben auf der Seite fragdenstaat hochgeladen. Es sind nur 12 und nicht 14 Dokumente, da die Indizierungsentscheidung und Folgeindizierungsentscheidung zu "Carl-Ludwig", Teil 1 und Teil 2, in je einem Entscheidungsdokument zusammengefasst worden sind. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.